Pendler sollten es so weit wie möglich vermeiden, zu Stosszeiten zu reisen. Bild: KEYSTONE
Der Bundesrat verschärft die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. Das sind die neusten Empfehlungen.
06.03.2020, 14:2806.03.2020, 18:02
Am Freitag hat der Bundesrat neue Empfehlungen zum Verhalten während der Corona-Krise erlassen. Die Empfehlungen gliedern sich in zwei Kategorien:
- Empfehlungen für die gesamte Bevölkerung
- Empfehlungen für besonders gefährdete Personen (siehe unten)
Für alle gilt:
Öffentlicher Verkehr
Grundsätzlich: Vermeiden Sie engen Kontakt auch im öffentlichen Verkehr.
- Vermeiden Sie, soweit möglich, das Reisen zu Stosszeiten. Reduzieren Sie Ihren Freizeitverkehr.
- Halten Sie beim Warten an Bahnhöfen oder Haltestellen möglichst Abstand zu anderen Personen.
- Halten Sie auch in den öffentlichen Verkehrsmitteln möglichst Abstand zu anderen Personen und setzen Sie die Hygieneregeln und Verhaltensempfehlungen um.
- Benutzen Sie bei Symptomen einer Atemwegserkrankung (z. B. Husten und Fieber) möglichst nicht den öffentlichen Verkehr.
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Besuche im Altersheim
Vermeiden Sie Besuche bei Ihren Bekannten im Spital oder im Alters- und Pflegeheim. Wenn ein Besuch nötig ist, wenden Sie sich an das Pflegepersonal und befolgen Sie dessen Empfehlungen.
Bei Symptomen
Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend telefonisch Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung.
Allgemeine Empfehlungen
Zusätzliche Empfehlungen für gefährdete Personen
Als besonders gefährdete Personen gelten:
Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen:
- Atemwegserkrankungen, die chronisch sind
- Bluthochdruck
- Diabetes
- Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Krebs
Wenn Sie sich in einer dieser Situationen wiedererkennen, sollten Sie sich an folgende Empfehlungen halten:
- Meiden Sie die öffentlichen Verkehrsmittel zu Stosszeiten.
- Erledigen Sie Ihre Einkäufe ausserhalb der Haupteinkaufszeiten oder lassen Sie sich die Einkäufe liefern, z. B. von einem Familienmitglied, einem Freund, einer Nachbarin usw.
- Meiden Sie öffentliche Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Sportanlässe).
- Meiden Sie geschäftliche und private Treffen, die nicht zwingend notwendig sind.
- Vermeiden Sie unnötige geschäftliche und private Treffen.
- Reduzieren Sie Besuche in Altersheimen, Pflegeheimen und Spitälern auf ein Minimum.
- Vermeiden Sie Kontakte mit erkrankten Personen.
Bei Symptomen:
Wenn Sie Atembeschwerden, Husten oder Fieber haben, bleiben Sie zu Hause. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit. Kontaktieren Sie umgehend – zuerst telefonisch – Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung. Sagen Sie, dass Sie eine Person mit Risikofaktoren sind und dass Sie Symptome haben.
Für Arbeitgeber
- Um eine Überlastung der Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden, soll Kulanz bei der Einforderung eines Arztzeugnisses gelten. Es soll frühestens ab dem 5. Tag eingefordert werden.
- Zudem sollen Mitarbeitende darauf hingewiesen werden, das Reisen zu Stosszeiten im öffentlichen Verkehr soweit möglich zu vermeiden. Arbeitgeber sollen die Arbeitszeiten ihrer Angestellten so flexibel wie möglich gestalten, damit Stosszeiten vermieden werden können.
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