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Winterthurer Gericht verhängt Landesverweis wegen An'Nur-Angriff

Winterthurer Gericht verhängt Landesverweis wegen An'Nur-Angriff

17.08.2023, 12:4617.08.2023, 12:46

Das Winterthurer Bezirksgericht hat am Donnerstag einen 50-jährigen Algerier wegen eines Angriffs auf zwei Gläubige in der An'Nur-Moschee verurteilt. Der Mann erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und sieben Jahre Landesverweis.

Polizei-Razzia in der An'Nur-Moschee in Winterthur im November 2016. Ein verurteilter Prediger ist nun ausgeschafft worden. (Archivbild)
Polizei-Razzia in der An'Nur-Moschee in Winterthur im November 2016.Bild: KEYSTONE

Der Mann, der im Jahr 2016 an einem Angriff auf vermeintlich illoyale Gläubige in der Winterthurer An'Nur-Moschee beteiligt war, wurde wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, Gehilfenschaft zu Drohung und mehrfacher Gehilfenschaft zur Nötigung verurteilt.

Weil die Freiheitsstrafe bedingt verhängt wurde, entliess das Gericht den Mann per sofort aus dem Gefängnis. Der 50-Jährige wird nun dem Migrationsamt zur Ausschaffung übergeben, so dass er zurück nach Frankreich gebracht werden kann. Dorthin war er wegen der Ermittlungen gegen mehrere An'Nur-Besucher abgetaucht.

In Frankreich verhaftet

Er arbeitet gemäss eigenen Angaben als Gärtner in Strassburg und ist zum zweiten Mal verheiratet. Seine erste Frau und der erwachsene Sohn sind noch in Winterthur. Von 1998 bis zu seinem Abtauchen lebte er in der Schweiz. Im Mai diesen Jahres wurde er in Frankreich verhaftet, seither sass er in Sicherheitshaft.

Er gab in der kurzen Befragung zu, am Angriff auf zwei Muslime teilgenommen zu haben, weil diese einem Journalisten Interna aus der Moschee zugespielt haben sollen. «Ich habe einen Fehler gemacht und bitte um Verzeihung», sagte er am Donnerstag vor Gericht.

Die Angreifer, darunter der Beschuldigte, sperrten die beiden Opfer in einem Raum der Moschee ein, griffen sie an, erzwangen den PIN-Code für das Handy und bedrohten einen von ihnen mit dem Tod. Den anderen zwangen sie, eine Zehnernote zu essen, weil er für die Interna Geld erhalten haben soll.

Ein Fall noch vor Bundesgericht hängig

Sechs weitere Beteiligte des Angriffs wurden bereits 2021 verurteilt, drei wurden freigesprochen, darunter der Imam und der Vereinspräsident. Ein Fall ist aktuell noch am Bundesgericht hängig.

Sechs weitere Beteiligte des Angriffs wurden bereits 2021 verurteilt, drei wurden freigesprochen, darunter der Imam und der Vereinspräsident. Ein Fall ist aktuell noch am Bundesgericht hängig.

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