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Fall Amcor: Zürcher Justiz rollt Umweltskandal am Bodensee neu auf

Zürcher Justiz rollt Umweltskandal am Bodensee neu auf: Neue Ermittlungen im Fall Amcor

Zwölf Tanklastwagen voll PFAS-haltigem Löschwasser wurden Anfang 2021 im zürcherischen Andelfingen mutmasslich illegal entsorgt. Erst durch mehrjährige Recherchen des «St.Galler Tagblatts» wurde diese Umweltverschmutzung publik.
01.06.2026, 05:1301.06.2026, 05:13
Sandro Büchler
Sandro Büchler
Der Eingang auf das Betriebsgelände der Amcor Flexibles Rorschach AG
Vom Areal der Firma Amcor in Goldach gelangte bei mehreren Unfällen ein Teil des PFAS-haltigen Löschschaums direkt in den Bodensee. Der andere Teil des Schaums wurde mit Wasser verdünnt – danach aber nicht richtig entsorgt.Bild: Raphael Rohner

300 Kubikmeter kontaminiertes Löschwasser traten bei zwei Havarien im Dezember 2020 und Januar 2021 beim Goldacher Verpackungsmulti Amcor aus. Das ist exakt die Menge Wasser, die das Becken des St.Galler Volksbads fasst – das älteste heute noch existierende Hallenbad der Schweiz.

Das Problem beim Löschwasser in Goldach: Darin war die seit 2011 verbotene Ewigkeitschemikalie PFOS. Sie gehört zur grossen Gruppe der PFAS – krebserregende und für die Umwelt schädliche per- und polyfluorierte Alkylverbindungen. Eigentlich hätte der australische Konzern den Stoff in seinem Löschschaum bis Ende 2018 ersetzen müssen. Tat er jedoch nicht – bis es in der Altjahreswoche 2020 bei Wartungsarbeiten zum folgenreichen ersten von zwei Unfällen kommt.

Auch Thur und Rhein wurden verschmutzt

Rund ein Drittel des Löschwassers floss wegen Pannen und einem undichten Rückhalteschieber direkt in die Goldach und den Bodensee. Der Rest wurde aufgefangen und hätte korrekt entsorgt werden können. Weil die Chemikalie extrem beständig ist, hätte sie nur in einem Kehrichtheizkraftwerk – bei Temperaturen um 1000 Grad – unschädlich gemacht werden können.

Der Verpackungskonzern informierte aber weder Polizei, Feuerwehr noch den Umweltschadendienst des Kantons St.Gallen. Dazu wäre das Unternehmen gemäss Störfallverordnung verpflichtet gewesen. Schlimmer noch: Auch gegenüber den Abwasserreinigungsanlagen Morgental und Altenrhein, wohin das Abwasser gebracht wurde, behielt Amcor die Information zurück, dass dieses kontaminiert ist.

Deswegen floss ein weiteres Drittel des Löschwassers in den Bodensee, der Trinkwasserreserve von fünf Millionen Menschen. Als Polizei und Behörden zwei Wochen nach der ersten Havarie erfuhren, dass im Löschwasser PFAS ist, hätte immerhin das verbliebene Drittel – rund 120 Kubikmeter – fachgerecht entsorgt werden können.

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Zwölf Tanklastwagen holten das Gefahrgut ab – brachten es aber nicht in eine Verbrennungsanlage, sondern zur Abwasserreinigungsanlage im zürcherischen Andelfingen. Irgendwo im Prozess zwischen Auftragserteilung und Abholung ging verloren, dass das Abwasser PFAS-belastet ist. Stattdessen wurde es als ölhaltig deklariert. Den «Lieferschein» hat das Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen von Amcor nie erhalten – trotz mehrfacher Nachfrage. Das kontaminierte Wasser floss von der ARA via Thur in den Rhein. Die Flüsse wurden somit ebenfalls verschmutzt.

Wegen Einsichtsgesuch: Zeitung wurde zweimal vors Bundesgericht gezerrt

Für die Umweltverschmutzung am Bodensee wurde Amcor von der St.Galler Staatsanwaltschaft im Februar 2022 mit 5000 Franken gebüsst. Zudem musste das Unternehmen die durch die illegale Entsorgung eingesparten Kosten von 28’260 Franken bezahlen. Der Fall schien juristisch erledigt. Bis jetzt.

Erst durch die Einsicht in die Untersuchungsakten – gegen die sich Amcor zur Wehr setzte und das «St.Galler Tagblatt» zweimal bis vor Bundesgericht zerrte – kam auch die Umweltverschmutzung in Zürich ans Tageslicht. Diese war kein Bestandteil des Strafbefehls vor vier Jahren und wurde darin auch nicht erwähnt.

Die Amcor Flexibles Rorschach AG hat ihren Sitz nahe der Goldach und des Bodensees
Das Firmengelände des australischen Verpackungskonzerns befindet sich in Goldach direkt am Bodenseeufer. Das Unternehmen veredelt Aluminium – etwa für Kaffeekapseln oder Tierfutterschalen.Bild: Raphael Rohner

Als die Zeitung den zuvor unbeleuchteten Aspekt vor einem Jahr publik machte, sagte Balthasar Thalmann, zuständiger Abteilungsleiter des Zürcher Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel): «Wir haben damals die Frage einer Untersuchung aufgeworfen. Mit dem Wissen, dass im Kanton St.Gallen eine Untersuchung läuft, sahen wir keinen Handlungsbedarf.»

Nun hat der Wind gedreht: Im Kanton Zürich laufen neue Ermittlungen. Katharina Weber, Mediensprecherin der Zürcher Baudirektion, bestätigt das. Aufgrund der Anfrage dieser Zeitung zum Fall Amcor habe man den Vorfall nochmals eingehend untersucht und eine juristische Einschätzung vorgenommen. «Da wir nicht ausschliessen können, dass es im Kanton Zürich zu strafbaren Handlungen kam, hat das Awel im Sommer 2025 Strafanzeige eingereicht.»

Ermittlungen gestalten sich aufwändig

Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft im Kanton Zürich, bestätigt die eingegangene Anzeige. «Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat aufgrund dieser Ermittlungen aufgenommen.» Im Raum stehen Widerhandlungen gegen das Umweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz.

Ob sich das Verfahren gegen einzelne Mitarbeitende von Amcor oder die Chemiefirma an sich richtet, beantwortet Wenzinger mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht. Auch wann das Verfahren abgeschlossen wird, ist offen. «Da der zu untersuchende Sachverhalt bereits fünf Jahre zurückliegt, gestalten sich die Ermittlungen aufwändiger und schwieriger.»

Der Verpackungsmulti Amcor äussert sich nicht zu den neusten Enthüllungen. Wie ein Sprecher sagt, habe die Zürcher Staatsanwaltschaft im Rahmen der laufenden strafrechtlichen Ermittlungen eine aktuell geltende Verfügung mit einem Mitteilungsverbot erlassen. «Wir dürfen deshalb Ihre Fragen derzeit nicht beantworten.»

Mitteilungsverbot wird nur selten angewandt
Weshalb Amcor ein Mitteilungsverbot auferlegt wurde, beantwortet die Zürcher Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht. Das Vorgehen überrascht Monika Simmler, Strafrechtsprofessorin an der Universität St.Gallen. Denn die Geheimhaltungsklausel sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit und die Parteirechte. «Es braucht also gute Gründe dafür.» Simmler sagt, vom Instrument solle nur in Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. Die Strafrechtsexpertin verwundert aber noch ein weiterer Aspekt: Denn ein Mitteilungsverbot sei nur gegenüber der Privatklägerschaft und anderen Verfahrensbeteiligten möglich – «nicht aber gegenüber der beschuldigten Person». Oder wie in diesem Fall gegenüber der beschuldigten Firma beziehungsweise deren Vertretern. Es stelle sich deshalb die Frage, wem genau das Verbot in welcher Rolle auferlegt wurde. Die Strafprozessordnung verlange ausserdem, dass der Zweck des Verfahrens oder private Interessen die Geheimhaltung rechtfertigen. «Die Geheimhaltungspflicht ist die Ausnahme, nicht die Regel», sagt Simmler. Es brauche also besondere sachliche Gründe. Diese kann die Professorin auf Anhieb nicht erkennen. «Es gibt ein grosses öffentliches Interesse an diesem Verfahren. Eigentliche Opfer im engeren Sinne, die es zu schützen gibt, liegen nicht vor.» Durch ein Mitteilungsverbot könne auch eine unzulässige Einflussnahme auf das Verfahren verhindert werden. «Der Wunsch einer Partei, vor Medienberichten geschützt zu werden, genügt aber explizit nicht», so Simmler. Umgekehrt könne ein Schweigegebot auferlegt werden, «wenn verhindert werden soll, dass Parteien ihren Standpunkt – in unüblicher Weise – in den Massenmedien ausbreiten». Auch dies scheint hier nicht der Fall zu sein, denn die Umweltsünderin hielt sich bislang sehr bedeckt zu den Havarien. Das Mitteilungsverbot könne auch verhängt worden sein, um Absprachen unter Beschuldigten zu verhindern, im Fachjargon Kollusionsgefahr. «Das bedeutete vorliegend zum Beispiel, dass man nicht möchte, dass die beschuldigten Personen schon wissen, dass und welche Unterlagen die Firma herausgegeben hat.» (sab)
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Monika Simmer, Assoziierte Professorin für Straf-, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St.Gallen.Bild: ZVG
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Die beliebtesten Kommentare
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ThrashMetalHead
01.06.2026 05:55registriert Januar 2020
Hier gehört der damalie CEO ins Gefängnis. Denn das wäre die Verantwortung, mit der sie immer ihre Löhne begründen!
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Omar
01.06.2026 05:51registriert Januar 2023
5000 Fr. Busse, das ist ein leichter Klaps auf die Finger. Lächerlich! Kein Wunder, dass auf diese Art und Weise entsorgt wurde.
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_Momo_
01.06.2026 05:50registriert August 2025
‚Irgendwo im Prozess zwischen Auftragserteilung und Abholung ging verloren, dass das Abwasser PFAS-belastet ist. Stattdessen wurde es als ölhaltig deklariert. Den «Lieferschein» hat das Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen von Amcor nie erhalten – trotz mehrfacher Nachfrage‘

Wären sie unschuldig, hätten sie den Beweis Lieferschein sofort geliefert. Solche Unternehmungen gehören schwer bestraft, denn das korrekte Entsorgen kostet viel Geld und die Firmen die sich anndie Vorschriften halten, sind sonst die Dummen!
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