Schweiz
Zürich

Tod im Altersheim: Bezirksgericht Horgen stuft Tötung von 88-Jähriger als Mord ein

Tod im Altersheim: Bezirksgericht Horgen stuft Tötung von 88-Jähriger als Mord ein

27.11.2015, 08:5927.11.2015, 09:54

Die Tötung einer 88-jährigen Bewohnerin einer Alterswohnung in Kilchberg ZH wird als Mord eingestuft. Das Bezirksgericht Horgen hat die beiden beschuldigten Frauen zu Freiheitsstrafen von 13 beziehungsweise 10,5 Jahren verurteilt.

Beide Beschuldigten sprach das Gericht am Freitag zudem des Raubes, die 30-jährige auch des gewerbsmässigen Diebstahls schuldig. Sie muss für 13 Jahre ins Gefängnis.

Die 26-jährige geständige Mitbeschuldigte erhielt eine Freiheitsstrafe von 10,5 Jahren. Die Kioskverkäuferin befindet sich seit rund einem Jahr im vorzeitigen Strafvollzug.

Hier geschah die Tat: Alterszentrum Hochweid in Kilchberg ZH. 
Hier geschah die Tat: Alterszentrum Hochweid in Kilchberg ZH.
Bild: KEYSTONE

Verteidigung kämpfte auf verlorenem Posten

Mit den Schuldsprüchen folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, blieb mit dem Strafmass jedoch leicht darunter. Der Ankläger hatte 18 beziehungsweise 15 Jahre gefordert.

Der Anwalt der jüngeren Beschuldigten hatte auf eine Einstufung des Tötungsdelikts als fahrlässige Tötung und eine sechsjährige Freiheitsstrafe plädiert. Als Eventualantrag bei einer Verurteilung wegen Mordes erachtete er eine elfjährige Freiheitsstrafe als angemessen.

Auf der ganze Linie erfolglos blieb der Verteidiger der 30-jährigen Gesundheits-Fachfrau. Er hatte einen umfassenden Freispruch mangels Beweisen verlangt. Nach einem anfänglich während mehrerer Monate mehrmals wiederholten Geständnis hatte die Frau dieses zurückgezogen. Ab dann machte sie geltend, sie habe gar nichts mit Planung und Durchführung der Tat zu tun.

Eventualvorsatz kann für Mord reichen

Die beiden Frauen hatten in der Nacht vom 9. auf den 10. November 2013 im Alterszentrum Hochweid in Kilchberg ZH, wo die Gesundheits-Fachfrau als Nachtwache arbeitete, eine 88-jährige Frau in deren Alterswohnung erstickt und beraubt. Sie hatten der Schlafenden einen mit Salmiakgeist getränkten Lappen minutenlang kräftig auf Mund und Nase gedrückt.

Sie hätten die Frau nur betäuben wollen, versicherte die 26-Jährige. Auch der Staatsanwalt nahm nicht an, die beiden hätten den Tod der Frau zum Ziel gehabt. Sie hätten ihn jedoch «billigend in Kauf genommen». Gemäss Rechtsprechung genügt ein solcher Eventualvorsatz je nach Umständen für eine Qualifizierung als Mord.

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
Du hast uns was zu sagen?
Hast du einen relevanten Input oder hast du einen Fehler entdeckt? Du kannst uns dein Anliegen gerne via Formular übermitteln.
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
«Werden Klimaziele 2030 massiv verfehlen»: Oberster Klimabeamter kritisiert das Parlament
Die Schweiz hat sich mit dem Pariser Abkommen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen stark zu reduzieren. Doch unser Land sei nicht auf Kurs und in der Bundespolitik interessiere sich kaum jemand fürs Klima, sagt Reto Burkard, Vizedirektor des Bafu.
Klimaexpertinnen und Klimaexperten warnen schon seit Längerem: Die Schweiz muss sich viel mehr anstrengen, ihre Treibhausgase zu reduzieren, wenn sie ihre Ziele nicht verfehlen will. Mit dem Pariser Abkommen hat sich die Schweiz per 2050 zu Netto-Null verpflichtet. Ein wichtiges Etappenziel stellt das Jahr 2030 dar. Bis dahin sollen die Emissionen gegenüber 1990 halbiert sein. So will es auch das vom Parlament verabschiedete CO₂-Gesetz.
Zur Story