Einfahrt des Gubrist-Tunnels. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE
06.03.2016, 11:2706.03.2016, 18:58
Der Mann, der am frühen Sonntagmorgen im Gubristtunnel bei Weiningen ZH aus einem fahrenden Auto gestürzt ist, ist identifiziert worden. Laut der Kantonspolizei Zürich handelt es sich dabei um einen 23-jährigen Schweizer aus dem Kanton Bern. Er hat Kopfverletzungen und diverse Prellungen und Schürfungen erlitten; ist aber in stabilem Zustand.
Zwei Männer sind zudem verhaftet worden, wie die Kantonspolizei in einem Communiqué mitteilt. Es sind zwei 22-jährige Männer aus dem Kosovo und Mazedonien die in den Kantonen Bern und Solothurn wohnhaft sind.
Verletzter lag auf der Fahrbahn
Kurz vor 4 Uhr am Sonntag wurde der Polizei gemeldet, eine verletzte Person liege auf der A1 im Gubristtunnel auf der Fahrbahn. Nach ersten Erkenntnissen war der Personenwagen durch den Tunnel in Richtung Bern gefahren. Nachdem er seine Geschwindigkeit etwas verringert hatte, öffnete sich die Beifahrertür und der Mann stürzte heraus. Das Auto fuhr anschliessend weiter.
BlaulichtAbonnieren
© KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE
Nachfolgende Autofahrer konnten rechtzeitig anhalten und kümmerten sich um den Verletzten, bis der Rettungswagen eintraf. Der Gubristtunnel musste Richtung Bern für rund drei Stunden gesperrt werden. (egg/dhr/sda)
Aktuelle Polizeibilder: Betonmischer kollidiert mit Scheune
1 / 95
Aktuelle Polizeibilder: Lagergebäude durch Brand beschädigt
2.3.2020, Bremgarten (AG): Mehrere Feuerwehren rückten nach Bremgarten aus, nachdem ein Brand in einer Liegenschaft ausgebrochen war. Personen wurden keine verletzt. Die Kantonspolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
bild: kapo Aargau
Das könnte dich auch noch interessieren:
Erste Zahlen zu den Kampagnenbudgets zeigen: In der Schlacht um die beiden Gesundheitsinitiativen von SP und Mitte fliesst viel Geld. Beim Stromgesetz öffnen Alpiq, Axpo und Co. das Portemonnaie.
Kein anderes politisches Thema liegt der Schweizer Bevölkerung gemäss CS-Sorgenbarometer dermassen schwer auf dem Magen wie die Gesundheitskosten. Am 9. Juni kommen gleich zwei Volksinitiativen zur Abstimmung, die sich damit befassen. Die Prämieninitiative der SP verlangt, dass die Krankenkassenprämien höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen dürfen. Dafür müssten Bund und Kantone die Ausgaben für die Prämienverbilligungen deutlich ausbauen.