Hunde im Kanton Zürich müssen ab 1. April häufiger an die Leine – das musst du wissen
Was ist neu?
Im Wald und am Waldrand müssen Hunde im Kanton Zürich vom 1. April bis 31. Juli an die Leine. Als Waldrand gilt das Gebiet bis 50 Meter Entfernung vom Wald, wie Stadtgrün Winterthur am Mittwoch mitteilte.
Was ist der Sinn dieser Regel?
Mit den Massnahmen soll verhindert werden, dass Hunde am Boden brütenden Vögel oder jungen Wildtieren gefährlich werden. Auch Rehe und Feldhasen sollen dadurch geschätzt werden. Sie bringen in dieser Zeit ihre Jungen zur Welt und ziehen diese auf.
Was passiert bei Verstossen?
Wer gegen die Leinenpflicht verstösst, wird mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken geahndet. Die Polizei, Wildhüterinnen, Rangerinnen sowie die jagdliche Revieraufsicht dürfen die Einhaltung der Leinenpflicht kontrollieren, sowie ein Fehlverhalten ahnden.
Gibt es weitere Einschränkungen?
Ja: Aus dem gleichen Grund sollten Waldbesucherinnen und -besucher nicht querfeldein durch den Wald laufen. Wer picknicken oder grillieren möchte, soll die fest eingerichteten Rastplätze und Feuerstellen in den Stadtwäldern benutzen.
Seit wann gibt es diese Regeln?
Das geänderte Jagdgesetz mit der Leinenpflicht gilt im Kanton Zürich seit 2023. Die Polizeien meldeten nur wenige Bussen für Hundehalterinnen und -halter in den ersten Jahren. (dab/sda)
