Mann muss 791 Franken blechen – weil er seinen Hund während Flug auf den Schoss nimmt
Im Dezember 2024 fliegt ein deutscher Fluggast mit einem Linienfug der Swiss von Zürich nach São Paulo. Mit an Bord: sein Hund.
Das allein ist noch kein Problem. Wie der Blick schreibt, erlaubt die Swiss auf ihren Flügen Tiere bis acht Kilogramm zur Mitnahme an Bord.
Es gelten aber klare Regeln: Das Haustier muss in einer Transporttasche reisen, die unter dem Vordersitz verstaut wird. Sie hat sauber, ausbruchsicher und kratzfest zu sein.
Bedeutet umgekehrt: Streicheleinheiten auf dem Schoss oder Spaziergänge durch den Kabinengang sind verboten.
Doch genau dagegen verstiess der deutsche Fluggast im Dezember 2024. Kaum haben er und sein Hund den Jet gebordet, nimmt er seinen Schützling aus der Box.
Die Swiss betont: «Natürlich darf der Hundebesitzer seinen Hund füttern und mit Wasser versorgen. Freies Herumlaufen des Hundes oder auch der Katze in der Kabine ist nicht erlaubt.»
Trotzdem nimmt der Passagier seinen Hund in der Luft wieder aus der Tasche und ignoriert die Ermahnungen der Cabin Crew. Insgesamt drei Mal. Weshalb das Bundesamt für Zivilluftfahrt den Hundehalter zu einer Strafe von 791 Franken verdonnert.
Es ist kein Einzelfall. Die Fälle von fliegenden Tierhaltern, die sich um die Regeln foutieren, haben letztes Jahr um 46 Prozent zugenommen – von 80 Verstössen 2024 auf 117 im letzten Jahr.
(her)
