Schweiz
Zürich

14-Jährige beging nach Sexting Suizid – Strafe des Täters gesenkt

14-Jährige beging nach Sexting Suizid – Strafe des Täters wird von Zürcher Gericht gesenkt

16.09.2019, 15:1316.09.2019, 15:57
THEMENBILD --- Ein Mann bedient sein iphone vor der Bahnhof Enge in Zuerich, aufgenommen am 3. Juli 2012. Am Bezirksgericht Horgen ZH wird seit Mittwoch, 7. Mai 2014 der erste grosse Sexting-Fall der  ...
Bild: KEYSTONE

Das Zürcher Obergericht hat am Montag eine Strafe wegen eines Sexting-Deliktes deutlich gesenkt: Statt 42 Monate Freiheitsstrafe erhält der 31-jährige Beschuldigte nur noch 28 Monate Freiheitsstrafe. Diese wird zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben.

Das Gericht verurteilte den Mann aus dem Kanton Zürich wegen sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit einem 14 Jahre alten Mädchen. Der Verurteilte hatte das Mädchen aus Finnland im Jahr 2016 in einem Chat kennengelernt.

Im Verlaufe der Zeit schickte er ihr 27 Nacktbilder von sich. Weil er sie dazu drängte, revanchierte sich die 14-Jährige mit elf Bildern. Diese veröffentlichte er gegen ihren Willen auf einem Porno-Portal - und löschte sie trotz ihrer Bitten nicht.

Lass dir helfen!
Du glaubst, du kannst eine persönliche Krise nicht selbst bewältigen? Das musst du auch nicht. Lass dir helfen. In der Schweiz gibt es zahlreiche Stellen, die rund um die Uhr für Menschen in suizidalen Krisen da sind – vertraulich und kostenlos.
Die Dargebotene Hand: Tel.: 143, www.143.ch
Beratung + Hilfe 147 für Jugendliche: Tel.: 147, www.147.ch
Reden kann retten: www.reden-kann-retten.ch

Später drohte er ihr sogar, die Bilder auch seinen Eltern und Freunden zu zeigen, sollte sie ihm nicht neue Aufnahmen schicken oder die Freundschaft abbrechen. Die Bilder löschte er erst, als die Jugendliche ihm ein Bild schickte, auf dem sie sich ein Messer an den Hals hielt und drohte, sich etwas anzutun.

Drei Monate nach dem letzten Kontakt nahm sich die 14-Jährige schliesslich das Leben. Sie hatte schon vor dem Kontakt mit dem Beschuldigten schwere psychische Probleme.

Keine rechtliche Verbindung zum Tod des Mädchens

Bereits das Bezirksgericht Uster war im November 2018 zum Schluss gekommen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen den Handlungen des Beschuldigten und dem Tod des Mädchens gebe. Es verhängte damals eine unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten, aufgeschoben zugunsten einer Therapie.

Inhaltlich war das Obergericht am Montag gleicher Meinung. Der Tod der Finnin könne rechtlich nicht mit den Handlungen des Beschuldigten verbunden werden, obwohl es wahrscheinlich einen Zusammenhang gebe.

Das Obergericht gelangte aber trotz inhaltlicher Einigkeit zur Ansicht, dass die in Uster verhängten 42 Monate Freiheitsstrafe zu viel waren. Das Obergericht senkte die Strafe deshalb auf noch 28 Monate unbedingter Freiheitsstrafe.

Ins Gefängnis muss der einschlägig vorbestrafte Mann auch mit diesem Urteil nicht. Die Strafe wird erneut zugunsten einer ambulanten Behandlung aufgeschoben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (aeg/sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Liberale Demokratie in der Krise? Die Schweiz als Fels in der Brandung
Und wieder ist mit der Neutralitätsinitiative eine Idee vom politischen Rand gescheitert. Das Schweizer Politsystem gewinnt in der weltweiten Krise der liberalen Demokratie an Strahlkraft.
Die westliche Welt ist verunsichert. Gut 30 Jahre nach Francis Fukuyamas «Ende der Geschichte», die den Sieg der westlichen Demokratien ausgerufen hat, fragt man sich bange: Wie lange gibt es uns so noch? Greift Putin an? Oder übernehmen bald die Chinesen und die künstliche Intelligenz die Macht?
Zur Story