Der Verteidiger des 34-Jährigen, der Ende Dezember 2014 im Drogenrausch einen guten Freund getötet hat, hat am Montag vor dem Zürcher Obergericht Freispruch seines Mandanten beantragt. Dieser sei zur Tatzeit vollkommen schuldunfähig gewesen. Das Urteil folgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Ende Dezember 2014 hatte er in der elterlichen Villa in Küsnacht an der Zürcher Goldküste mit seinem Freund Kokain und Ketamin konsumiert. Die beiden gerieten dann in Streit. Der Beschuldigte schlug dem Freund den Schädel ein, rammte ihm eine Kerze in den Rachen und erwürgte ihn.
Das Bezirksgericht Meilen hatte den Sohn eines wohlhabenden Galerie-Inhabers im Juni 2017 wegen vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren verurteilt. Es ordnete eine strafvollzugsbegleitende Therapie an, die der Beschuldigte vor längerer Zeit angefangen hat.
Er habe seither grosse Fortschritte gemacht, sagte der junge Mann, der sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Seit seiner Inhaftierung am Tattag habe er keine Drogen mehr konsumiert. Heute nehme er auch keinerlei Medikamente mehr. «Darüber bin ich glücklich». Er wäre auch motiviert für eine stationäre Massnahme, sagte er.
Bezüglich des Tötungsdelikts machte er von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Er wandte sich aber im Schlusswort an die Angehörigen des Opfers und versicherte, wie leid ihm seine Tat tue. «Bitte verzeihen Sie mir.»
Er habe seinen langjährigen Freund, den er «wie einen Bruder geliebt» habe, nicht mit Absicht getötet. Dennoch schäme er sich für seine Tat und bereue sie zutiefst. Er sei in Gedanken bei den Angehörigen und «bete für sie in dieser schlimmen Zeit».
Laut Verteidiger hatte sich der Beschuldigte zur Tatzeit nach ausgiebigem Konsum von Kokain und dem Medikament Ketamin in einem psychotischen Rausch befunden. Auch der psychiatrische Gutachter habe festgehalten, dass seine Einsichtsfähigkeit damals vollständig aufgehoben gewesen sei. Für das Tötungsdelikt könne er deshalb nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Da der Beschuldigte seit Jahren drogensüchtig gewesen sei, habe er eben nicht – wie die erste Instanz geltend machte – «ohne weiteres» auf den Konsum illegaler Substanzen verzichten können. Er sei deshalb nicht selbstverschuldet in den psychotischen Zustand geraten. Aus diesem Grund sei er freizusprechen.
Der Staatsanwalt gab seinem Zweifel an den Ausführungen des Beschuldigten zu seinem Wahnzustand Ausdruck. Bereits das Bezirksgericht hatte sie als unglaubhaft bezeichnet. «Strategische Schutzbehauptungen» seien nicht auszuschliessen.
Der Beschuldigte habe von früheren Erfahrungen her genau gewusst, wie verheerend sich sein Drogen- und Medikamentenkonsum auswirken könne. Er war deswegen schon einmal in die Psychiatrie eingewiesen worden. Laut Staatsanwalt verweigerte er aber jede Therapie.
Am Nachmittag kommen die Sexualdelikte zur Sprache, für die der jungen Mann ebenfalls erstinstanzlich verurteilt wurde. Das Plädoyer übernimmt dann sein zweiter Anwalt. Die Öffentlichkeit ist von diesem Teil der Verhandlung ausgeschlossen. Nur akkreditierte Journalisten und die Familie des Beschuldigten sind zugelassen. Wann die mündliche Urteilseröffnung erfolgt, ist noch offen. (sda)
Aber so oder so... er hats weit gebracht, wenn man als ......sohn bezeichnet wird.
Eine abscheuliche Tat sondergleichen.