Absage an den Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS): Die Pensionskasse BVK, Besitzerin des World Trade Center (WTC) in Zürich-Oerlikon, will keine Islamkonferenz in ihrem Gebäude. Der organisierende IZRS hält hingegen am Vertrag fest.
Die BVK habe nach detaillierteren Abklärungen beschlossen, dass der Anlass im WTC nicht durchgeführt werden dürfe, teilte die BVK am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit. Sie bestätigte damit eine entsprechende Meldung des «Blicks». Die «Longing for Peace»-Konferenz hätte am 6. und 7. Mai stattfinden sollen.
Von dieser Absage weiss der IZRS allerdings nichts, wie Qaasim Illi gegenüber der sda sagte. Die BVK habe die Konferenzräume einem Facility- und Event-Management vermietet. Dieses Management, das die Räume selber weitervermietet, steht laut Illi weiterhin zum Vertrag. Auch der IZRS halte an diesem rechtsgültigen Vertrag fest.
Sollte dieser trotzdem gebrochen werden, ergreife der Islamische Zentralrat ein Rechtsmittel wegen Vertragsbruchs und wolle eine superprovisorische Verfügung erwirken.
Doch selbst wenn auch dieses Mittel nicht greifen sollte, wäre das nicht das Ende der Konferenz, wie Illi betonte. «Wir haben einen Plan B.»
Publik wurde die Konferenz durch einen Bericht in der jüngsten Ausgabe des «SonntagsBlicks». Gemäss diesem dürfte es zu einem der grössten Islamistenaufmärsche der vergangenen Jahre in der Schweiz kommen.
Der Zürcher Regierungsrat Mario Fehr (SP) bezog am Sonntag in einem Interview mit Radio 1 Stellung. «Wir schauen genauer hin», sagte er. «Wir stehen in Kontakt mit den Bundesbehörden und der Stadt Zürich.» Selbstverständlich überprüfe man, wer an der Veranstaltung teilnehmen wolle und für welche Personen es Einreisesperren gebe.
Es sei ein offenes Geheimnis, dass er für die Leute des IZRS gar nichts übrig habe, sagte Fehr weiter. Die Verantwortung liege aber auch bei der Zivilgesellschaft. Er kritisiere sämtliche Leute, die solchen Propagandaveranstaltungen Vorschub leisten würden.
Der Zürcher Sicherheitsdirektor meinte damit explizit auch die Veranstalter, die für solche Anlässe Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Dies gelte gleichermassen für Anlässe von Rechtsradikalen. (nfr/sda)