Was ist am 5. Mai 2022 im Waldstück zwischen den beiden Zürcher Stadtquartieren Seebach und Affoltern passiert? Wir erinnern uns: Am besagten Donnerstagnachmittag kam es im Norden der Stadt zu einem grossen Polizeieinsatz, bei dem ein rund sieben Hektare grosser Bereich des Hürstwalds zur Sperrzone erklärt wurde. Spazierwege wurden mit Absperrbändern abgesichert, über dem Himmel flog eine Drohne. Zwischen den Bäumen waren Uniformierte der Spezialeinheit «Diamant» zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft bestätigt nun erstmals, dass eine «beschuldigte Person vor Ort anwesend war». Damit präzisiert sie das, was zuvor lediglich oberflächlich bekannt war: Im Hürstwald wurde nach etwas oder jemandem gesucht. Die Anwesenheit der beschuldigten Person führte laut Staatsanwaltschaft zum Beibezug der Sondereinheit.
Unklar bleibt aber auch bald vier Wochen nach dem Grosseinsatz, was für Anschuldigungen und Ermittlungen im Raum stehen. Bei Anrainer löste diese Unklarheit nach der Suchaktion Befürchtungen aus, dass ein gefährlicher Täter oder Täterin im Waldstück sich versteckt. Die Gegend um den Hürstwald ist bei Joggern beliebt, auf den Wegen sind immer wieder Hundebesitzerinnen und -besitzer zu sehen.
«Nach Einschätzung der Kantonspolizei bestand für die Bevölkerung keine Gefahr», sagt nun Erich Wenzinger, Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft. Dies liess auch die Polizei Anfang Mai verlauten. Wenzinger wiederholt zudem die Tatsache, dass der Polizeieinsatz und das laufende Strafverfahren weder im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt, noch mit einem «Opfer» stehe.
Offen bleibt jedoch, ob die beschuldigte Person verhaftet werden oder flüchten konnte. Die Staatsanwaltschaft schweigt zu weiteren Details. Wenzinger sagt dazu: «Wegen des laufenden Strafverfahrens und gestützt auf die Strafprozessordnung können wir keine näheren Angaben machen.» Diese zurückhaltende Kommunikation wird jeweils gewählt, um laufende Ermittlungen nicht zu behindern. Es geht dabei um die Kontrolle über das sogenannte «Tatwissen»: Eine tatverdächtige Person oder Komplizinnen sollen durch zu frühes und detailreiches Bekanntgeben von Ermittlungsergebnissen nicht wissen, was die Polizei bereits weiss.
Sprich: Allfällige Mittäterinnen oder Mittäter sollen nicht wissen, ob ihr Komplize gefasst wurde oder untergetaucht ist. Ein solches Szenario wäre bei bandenmässigen Delikten vorstellbar, was die Zuständigkeit der Kantonspolizei erklären könnte: Diese kommt auf dem Gebiet der Stadt Zürich zum Zuge, wenn es sich um schwere Verbrechen handelt. Dazu werden neben Bandenkriminalität auch Kapitalverbrechen oder Tötungsdelikte gezählt – die letzten beiden Verbrechensarten stehen aber nicht im Raum.
Jedoch habe ich ausreichend Fantasie, mir genügend Gründe auszumalen, weshalb nicht gesagt wird, wen sie weswegen suchen und ob gefunden.
Es gibt einige Delikte im StGB die man sich da vorstellen kann, weitere Personen, die das Ergebnis nicht kennen sollen, etc...
Irgendwann wird es auch rauskommen und alles detailliert boulevardistisch gelesen werden können - der Blick findet doch immer den Cousin der Nachbarin der Tante des Spaziergängerzeugen oder des besten Freundes des Bruders des Täters..