Der Zürcher Regierungsrat hält eine Bezahlkarte für Asylsuchende, wie sie in Deutschland beschlossen wurde, für eine aufwändige und wenig zielführende Idee. In Zürich gab es bereits ein Gutscheinsystem, das wegen Misserfolgs aufgegeben wurde.
Mitte April beschloss der Bundestag, das deutsche Parlament, eine Bezahlkarte für Asylsuchende einzuführen. Sie sollen künftig einen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben auf einer Karte erhalten und nicht mehr als Bargeld.
Zahlungen können mit dieser Karte keine gemacht werden. So soll unter anderem verhindert werden, dass Migranten das Geld an Schlepper oder an Familie und Freunde im Ausland überweisen.
Ein solches System wünschen sich SVP und FDP auch im Kanton Zürich. In einer Motion forderten sie den Regierungsrat auf, eine solche Bezahlkarte einzuführen. Die Regierung hält davon jedoch wenig – und dies gleich aus mehreren Gründen.
Wie die Asylsuchenden die Unterstützung erhielten, sei primär Sache der Gemeinden. Der Kanton verzichte hier auf Vorgaben, schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag publizierten Antwort. Die Bezahlkarte lediglich in kantonalen Zentren einzuführen, sei aber nicht sinnvoll, da die Menschen sich ja nur kurz dort aufhielten.
«Wenn überhaupt» müsse eine solche Bezahlkarte gesamtschweizerisch und auf Bundesebene eingeführt werden. Entsprechende Vorstösse wurden dort bereits eingereicht.
Aber auch inhaltlich hält der Zürcher Regierungsrat wenig vom deutschen Bezahlkartensystem. Das sei in der Umsetzung sehr aufwändig und teuer. Nur schon, weil sich der Detailhandel daran beteiligen müsste, damit die Menschen dort einkaufen könnten.
Aber auch aufgrund eigener Erfahrungen sagt die Regierung Nein zur Idee: Bis Ende 2011 erhielten abgewiesene Asylsuchende mit Nothilfe Gutscheine anstelle von Bargeld.
Die Gutscheine seien dann einfach in Geld umgetauscht worden. Das System sei auf vielfältige Weise unterlaufen worden. «Ähnliches wäre auch mit einer Bezahlkarte zu erwarten», schreibt der Regierungsrat.
Der Regierungsrat geht zudem nicht davon aus, dass mit den heutigen Unterstützungsansätzen viel Geld für Schlepper und Familie in der Heimat übrig bleibt.
Weggewiesene Asylsuchende in Rückkehrzentren erhalten neben Sachleistungen 9 Franken pro Tag für den Lebensunterhalt. Die Auszahlung dient dabei auch der Anwesenheitskontrolle. Asylsuchende in kantonalen Durchgangszentren erhalten 15.65 Franken pro Tag, ausgezahlt wird der Betrag alle zwei Wochen.
Die Motion kommt als Nächstes in den Kantonsrat. Dieser wird entscheiden, ob das Kartensystem eingeführt werden soll oder nicht. (rbu/sda)
Diese Bezahlkarte braucht es!
Es kann eine normale Debitkarte sein, welche nicht für Onlinezahlungen und auch nicht für die Bankomaten funktioniert. Der Detailhandel kann normal funktionieren und braucht auch nicht zuzustimmen.
Die Einführung wäre äusserst einfach. Nan verwendet eine moderne Debitkarte und lässt diese beim Kartenherausgeber auf die Schweiz und auf gewisse Branchen beschränken…
Solch ein System gibt es bereits für eine Mitarbeiter Lunch Karte…