Die Zürcher Staatsanwaltschaft darf prüfen, ob gegen den PR-Berater von Oberjugendanwalt Marcel Riesen ein Strafverfahren eröffnet werden kann. Der Medienprofi steht im Verdacht, im Fall «Carlos» Bilder an den «SonntagsBlick» weitergegeben zu haben.
Das Obergericht habe das Ermächtigungsgesuch bewilligt, bestätigte am Montag Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, einen entsprechenden Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung». Damit kann die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den PR-Berater wegen Amtsgeheimnisverletzung einleiten.
Die Bilder waren im Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) aufgenommen und im vergangenen Februar im «SonntagsBlick» publiziert worden. Sie zeigen Zellen und Gänge, die angeblich durch den unter dem Pseudonym «Carlos» bekannt gewordenen Jugendstraftäter verwüstet wurden. Die Aufnahmen waren ohne Wissen des MZU aufgenommen worden und hätten nicht herausgegeben werden dürfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte im März ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet. In der Zwischenzeit steht der PR-Berater im Visier der Justiz, der von der Oberjugendanwaltschaft unmittelbar nach Ausbruch der Affäre «Carlos» als Krisenberater mit einem befristeten Mandat engagiert worden war. Dieser gab zwar zu, im Besitz der Bilder gewesen zu sein, bestritt jedoch, diese weitergegeben zu haben.
Damit die Staatsanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung ermitteln kann, musste das Obergericht die Frage klären, ob der Krisenberater sein Mandat in Behördenfunktion ausgeübt hat. Laut Bouvard wurde mit der Bewilligung des Ermächtigungsgesuchs der Oberstaatsanwaltschaft diese «Beamteneigenschaft» bestätigt.
Noch während der Unterbringung in Uitikon war für «Carlos» ein zweites Sondersetting eingerichtet worden. Aus diesem wurde der 19-Jährige in der Zwischenzeit entlassen. Aufgrund einer Anzeige wegen der verwüsteten Zelle im MZU läuft gegen ihn ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung. (jas/sda)