Schweiz
Zürich

Sicherheitshaft nach Anklage gegen mutmasslichen Brandstifter

Sicherheitshaft nach Anklage gegen mutmasslichen Brandstifter von Hinwil ZH

07.11.2019, 12:00
Das Bundesgericht hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen Aufnahmen einer Dashcam in einem Strafverfahren verwendet werden dürfen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE

Ein wegen Brandstiftung auf mehrere Militärfahrzeuge in Hinwil ZH und weiterer Delikte angeklagter Mann, bleibt bis zum Prozess in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht geht von Fluchtgefahr aus. Der 32-Jährige verkehrt mutmasslich in anarchistischen Kreisen.

Das Bundesgericht bestätigt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil die Sicht des Obergerichts Zürich, wonach keine mildere Massnahme möglich sei, um der drohenden Flucht vorzubeugen. Der Angeklagte war mehrmals längere Zeit im Ausland. In der Türkei hatte er gemäss eigenen Aussagen auch gearbeitet.

Wie aus dem Lausanner Urteil hervor geht, hatte es nach einem Bericht über die «Verhaftung eines Gefährten in Zürich» im Januar mehrere Solidaritätsbekundungen aus Wien und Berlin aus anarchistischen Kreisen gegeben.

Die Staatsanwaltschaft führte seit November 2017 ein Strafverfahren gegen den Schweizer. Ursprünglich wurde ihm vorgeworfen, öffentlich zu Verbrechen oder Gewalt aufgerufen zu haben. Dem Mann wird ausserdem mehrfache Brandstiftung, mehrfache schwere Sachbeschädigung und mehrfacher Hausfriedensbruch vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft fordert gemäss Urteil des Bundesgericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren.

Mehrere DNA-Treffer

Der Angeklagte soll im Schaufenster einer Bibliothek Plakate aufgehängt oder dies toleriert haben, die zu Sachbeschädigungen und Gewalt aufriefen. Diese sollten sich gegen Unternehmen und Personen richten, die am Ausbau eines Gefängnisses in Basel und am Bau des Polizei- und Justizzentrums in Zürich beteiligt sind.

Eine Auswertung der DNA des Mannes ergab zwei Treffer: So wurden seine Spuren auch im Zusammenhang mit einem Brandanschlag auf mehrere Militärfahrzeuge in Hinwil Ende September 2015 und dem Brandanschlag auf den Funkturm Waidberg der Stadtpolizei Zürich im Juli 2016 festgestellt.

Die Polizei liess den Angeklagten nach einer Befragung im Februar 2018 frei, führte aber Überwachungsmassnahmen durch. Ende Januar wurde er schliesslich verhaftet und in Untersuchungshaft gesetzt. (Urteil 1B_503/2019 vom 29.10.2019) (aeg/sda)

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