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Mehrjährige Strafen in Menschenhandelsprozess gefordert

Mehrjährige Strafen in Menschenhandelsprozess gefordert

18.05.2026, 15:5618.05.2026, 17:04
Das Regionalgericht Oberland, aufgenommen anlaesslich dem Prozess gegen einen 48-jaehriger Mann, der seit heute Montag wegen mehrfachen Mordes in Thun vor Gericht steht, am Montag, 5. Dezember 2016 in ...
Die Verhandlungen werden am Regionalgericht in Thun geführt.Bild: KEYSTONE

Im Prozess um mutmasslichen Menschenhandel mit serbischen Putzfrauen im Berner Oberland hat die Staatsanwaltschaft am Montag langjährige Freiheitsstrafen für die drei Angeklagten gefordert.

Bei den dreien handelt es sich um ein serbisches Ehepaar und eine erwachsene Tochter. Sie sollen serbische Landsfrauen unter falschen Versprechungen in die Schweiz gelockt und dann als Putzkräfte und Babysitterinnen in der Berner Oberländer Nobelferienregion Gstaad ausgebeutet haben.

Die «Grenze zur Sklaverei» sei in manchen Fällen «sehr nahe», sagte die Staatsanwältin zum Beginn ihres Plädoyers. Es sei ihr rätselhaft, wie die Frauen solche Pensen hätten bewältigen können.

Die Frauen hätten praktisch nonstop arbeiten müssen, gegessen wurde oft stehend, die Kost sei mager gewesen. Geschlafen hätten die Frauen am Boden auf Matratzen mit mehreren anderen Frauen zusammen. Für die Sonderwünsche der Herrschaften hätten die Frauen ständig parat sein müssen, auch in der Nacht.

Die vom serbischen Paar vermittelte und organisierte Arbeit in den Chalets der Vornehmen und Reichen sei weit über das übliche Mass hinausgegangen. Die Frauen hätten nicht den ihnen für die Arbeit in der Schweiz zustehenden Lohn erhalten, sondern für 1500 Franken pro Monat schuften müssen von frühmorgens bis spät in der Nacht. Wenn an einem Ort die Arbeit fertig war, wurden die Frauen zum nächsten Chalet gekarrt zum Weiterarbeiten.

Die serbische Familie habe die Frauen lediglich mit Nummern benannt. Die Arbeitskräfte seien gegeneinander ausgespielt worden, damit sie noch mehr leisteten, sagte die Staatsanwältin. Die Arbeiterinnen seien erniedrigt und beleidigt und überwacht worden. Zudem habe die serbische Familie auch willkürliche Lohnabzüge gemacht.

Die Putzkräfte hätten weder das Schweizer Recht gekannt, noch die Sprache gekonnt. Sie seien der Familie ausgeliefert gewesen.

Eingeschüchtert und bedroht

Die Staatsanwältin berichtete von Frauen, die in Liegenschaften täglich bis zu neun Badezimmer zu putzen hatten, teilweise mehrfach. Dazu kamen die Wäsche von Unmengen Bett- und Frotteewäsche, übrige Putz- und Unterhaltsarbeiten, Kochen oder Kinderbetreuung. Die Frauen hätten kaum je frei oder Pausen gehabt. Manche Frauen hätten in ihren Kleidern geschlafen. Wer gegen die Bedingungen aufmuckte, wurde eingeschüchtert, gedemütigt und bedroht.

Die Angeklagten, ein serbisches Paar und dessen Tochter, hätten die finanzielle Notlage der serbischen Frauen «schamlos ausgenutzt» und sich egoistisch bereichert, betonte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer.

Die Anwältin eines Opfers berichtete von einem Fall, in dem die Familie von den Auftraggebern rund 5000 Franken verlangt hatte, die Putzfrau habe 1500 Franken erhalten. Der Rest sei in die Tasche der Familie geflossen. Die Arbeitskräfte seien «nach Strich und Faden ausgenommen worden».

Dass die Angeklagten ihren Landsfrauen nur helfen wollten und ihnen eine gutbezahlte Arbeit zuhielten, nahm die Staatsanwaltschaft den Angeklagten nicht ab. Vielmehr sah sie den Tatbestand des Menschenhandels als erfüllt an. Dazu kommt eine Vielzahl weiterer Delikte wie etwa Wucher, Nötigung, Drohung oder Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, die der Familie zur Last gelegt werden.

Strafen zwischen über neun und zwölf Jahre

Für die Mutter, die die Staatsanwaltschaft als Haupttäterin sah, forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren und 6 Monaten. Für den Vater forderte sie eine Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten und für die Tochter eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 6 Monaten. Dazu kommen noch Geldstrafen sowie für die Eltern ein Landesverweis von je 15 Jahren.

Nach der Staatsanwaltschaft wird am Dienstag die Verteidigung der Angeklagten das Wort haben. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils.

Das erstinstanzliche Regionalgericht Thun wird Mitte Juni das Urteil fällen. (sda)

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