Die kantonale Abstimmung über den Pistenausbau am Flughafen Zürich findet wie geplant am 3. März statt. Das Bundesgericht hat einen Antrag des Referendumskomitees und des grünen Kantonsrats Urs Dietschi abgewiesen. Inhaltlich muss das Gericht noch über die Beschwerde gegen die Abstimmungsunterlagen entscheiden.
Weil die Abstimmung bereits in vollem Gange sei und verschiedene Stimmberechtigte wahrscheinlich schon brieflich abgestimmt hätten, sei eine Verschiebung nicht gerechtfertigt. Dies schrieb das Bundesgericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Verfügung.
Dass sich die Abstimmung nun nicht mehr verschieben lasse, habe der Regierungsrat mit einer Verzögerungstaktik erreicht, kritisierte das Referendumskomitee «Nein zum Pistenausbau» in einer Mitteilung vom Mittwoch. Er habe wertvolle Zeit verstreichen lassen und die Beschwerde erst behandelt, als die Auslieferung der Abstimmungszeitung unmittelbar bevorgestanden habe.
Das Komitee hatte vorgebracht, dass der Regierungsrat seine Argumente gegen die Pistenverlängerung in den Abstimmungsunterlagen «ohne Rücksprache geändert und gekürzt» habe. Mit der Beschwerde forderte das Komitee, dass die Zeitung geändert und neu gedruckt werde.
Die entsprechende Einsprache wies der Regierungsrat Ende Januar ab. Zwischen dem Komitee und der Regierung gab es vor dem Druck der Unterlagen Meinungsunterschiede zum Wahrheitsgehalt von Texten und Graphiken, die das Komitee für die Abstimmungszeitung eingereicht hatte. (Verfügung 1C_108/2024 vom 16.1.2024) (sda)