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Zürcher Streit um Angabe der Staatsangehörigkeit geht weiter

Zürcher Streit um Angabe der Staatsangehörigkeit geht weiter

24.12.2022, 10:4324.12.2022, 12:26
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Der Streit um die Nennung von Nationalitäten in Polizeimitteilungen geht weiter: Die links-grüne Ratsseite im Zürcher Gemeinderat hat ein Postulat eingereicht, das fordert, die Angabe der Staatsangehörigkeit wieder abzuschaffen.

In dem Postulat, das vor wenigen Tagen eingereicht wurde und über das am Samstag auch der «Tages-Anzeiger» berichtete, fordern SP, GLP, Grüne und AL, dass die Zürcher Stadtpolizei die Staatsangehörigkeit wieder aus ihren Informationen streichen soll.

Ehemann löscht Familie aus: Die Kantonspolizei Zürich findet vier Tote in einer Wohnung in Affoltern am Albis. (Symbolbild)
Ein Bundesgerichtsurteil bringt die Angabe der Staatsangehörigkeit von Verdächtigen wider zur Debatte.Bild: KEYSTONE

Genannt werden soll die Nationalität nur wieder, wenn diese in einem direkten Zusammenhang mit einem Delikt steht. Der Vorstoss fordert also die Rückkehr zur «alten» Stadtzürcher Regelung bis zur kantonalen Volksabstimmung im Juli 2021.

Bundesgerichtsurteil als Auslöser

Damals entschied das kantonale Stimmvolk, dass alle Polizei-Korps die Staatsangehörigkeit von Verdächtigen, Tätern und Opfern nennen sollen. Dass das Thema nun wieder ins Stadtzürcher Parlament kommt, liegt an einem Bundesgerichtsurteil von Mitte Dezember.

Die Richter erklärten in ihrem Urteil die Zürcher Regelung nämlich zum toten Buchstaben. Das Gericht kam zum Schluss, dass die Staatsangehörigkeit nicht bei «Verdächtigen» oder «Tätern» genannt werden darf, die noch nicht in einem Strafverfahren stecken. Nur bei Unfallopfern und Vermissten sei dies angezeigt.

Die Regelung im Polizeigesetz hat juristisch gesehen also einen viel kleineren Anwendungsbereich, als es der Kanton beabsichtigte. Allerdings gab die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft nach der Volksabstimmung im Jahr 2021 eine Weisung an alle Polizeien heraus, gemäss der die Nationalität nun anzugeben sei.

Gilt die Vorgabe nur für die Staatsanwaltschaft?

Im Gegensatz zum «toten Buchstaben» im Polizeigesetz erachtet das Bundesgericht diese Weisung hingegen als gültig. Die Stadtzürcher Kritiker der Nationalitätennennung sind nun aber der Ansicht, dass diese Weisung gar nicht für die Polizei gilt, sondern nur für die Staatsanwaltschaft, wie die Parteien in ihrem Postulat schreiben.

Die Nationalitätennennung ist im Kanton Zürich seit Jahren ein Politikum. Im Jahr 2017 hatte der Stadtzürcher Polizeivorsteher Richard Wolff (AL) die Stadtpolizei angewiesen, keine Nationalitäten in ihren Medienmitteilungen mehr zu nennen. Diese Information sollte es für Medienschaffende nur noch auf Anfrage geben.

Die SVP lancierte daraufhin eine Initiative, die es allen Polizeikorps vorschreiben wollte, die Staatsangehörigkeit zu nennen – und sogar den Migrationshintergrund. Der Kantonsrat legte jedoch einen Gegenvorschlag ohne Nennung des Migrationshintergrunds vor. Dieser wurde vom Stimmvolk gutgeheissen. (saw/sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Max der Denker
24.12.2022 13:14registriert Dezember 2022
Es ist dringend nötig, dass die unsäglich verallgemeinerte Political Correctness relativiert wird, und wir wieder lernen, das Kind beim Namen zu nennen.
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Pummelfee
24.12.2022 13:16registriert Mai 2020
Die Stimmbürger haben entschieden und rotgrün versucht jetzt, das Ergebnis wieder zu kippen, weils ihnen nicht in den Kram passt. Kindergarten mit täubele!
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Lexy94
24.12.2022 13:33registriert Oktober 2022
Die Nennung der Herkunft erachte ich als wichtig, will man Vorurteilen entgegenwirken. Dies kann man nur mit Transparenz, indem man eine Faktenlage schafft, auf derer man Argumentieren kann. Das grösste Problem hierbei: Vorurteile könnten bestätigt werden.
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