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Demo-Teilnahme, Strom, ÖV: Das ändert sich 2026 im Kanton Zürich

Demo-Teilnahme, Strom, ÖV: Das ändert sich 2026 im Kanton Zürich

Wer an unbewilligten Demonstrationen teilnimmt, kann künftig für den Polizeieinsatz zur Kasse gebeten werden. Diese und weitere Änderungen treten im Kanton Zürich in Kraft:
31.12.2025, 09:0131.12.2025, 09:01

Demo-Teilnehmer werden zur Kasse gebeten

Wer an einer unbewilligten Demonstration teilnimmt oder sie organisiert, kann künftig für den Polizeieinsatz zur Kasse gebeten werden. Auf den Jahreswechsel trat die Änderung des Polizeigesetzes in Kraft, mit der die «Anti-Chaoten-Initiative» umgesetzt wird. Pro Person werden bis zu 30'000 Franken fällig. Dieser sogenannte Kostenersatz gilt nicht nur bei unbewilligten Demos, sondern etwa auch bei Bombendrohungen. Gegen diese neue Regelung ist aktuell noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. In Kraft gesetzt werden kann sie vorerst trotzdem.

Demonstration Zürich
Gegen diese neue Regelung ist aktuell noch eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig. Bild: Keystone

Der Strom wird günstiger

Die Stromrechnungen fallen im neuen Jahr tiefer aus: Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) und andere Stromversorger senken 2026 die Strompreise. Die Differenz zum Vorjahr beträgt laut EKZ im Schnitt 11 Prozent. Gleichzeitig werden neue Tarifmodelle eingeführt. Die bisherige Unterscheidung in Hoch- und Niedertarif fällt weg. Neu gibt es stattdessen quartalsweise festgelegte Strompreise, wobei der Strom im Sommer günstiger ist als im Winter. Dasselbe Prinzip gilt für den Strom, den EKZ-Kundinnen und Kunden auf dem eigenen Dach produzieren und ins Netz einspeisen: Im Sommer gibt es dafür weniger Geld als im Winter. Die genauen Preise werden quartalsweise im Nachhinein festgelegt. Im Vergleich zu 2025 dürften die Einspeisevergütungen für Solarstrom jedoch deutlich sinken, um etwa einen Viertel.

Der ÖV soll nicht ins Stocken geraten

Die Städte Zürich und Winterthur dürften bei ihren Tempo-30-Plänen auf die Bremse treten: Am 1. Januar trat der Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» in Kraft. Diese neue Regelung sieht vor, dass Gemeinden eine separate Busspur bauen müssen, wenn der ÖV in Tempo-30-Zonen nicht gemäss Fahrplan vorwärtskommt. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, müsste die Stadt für zusätzliche Verbindungen aufkommen oder den Verkehrsverbund für den stockenden ÖV entschädigen. Die Stadt Zürich reichte zwar Beschwerde beim Bundesgericht gegen diese Regelung ein. Weil das Bundesgericht der Beschwerde jedoch keine aufschiebende Wirkung erteilte, ist der Gegenvorschlag zur «ÖV-Initiative» nun trotzdem in Kraft, zumindest so lange, bis das Bundesgericht ein anderslautendes Urteil fällt.

Steuerrechnung fällt tiefer aus

Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich müssen im neuen Jahr weniger Steuern zahlen. Der Kantonsrat beschloss für 2026 eine Steuerfusssenkung von 3 Prozentpunkten, von 98 auf 95 Prozent. Darüber hinaus gleicht der Kanton die sogenannte kalte Progression aus. Dabei werden die Steuertarife und die Abzüge an die aufgelaufene Teuerung angepasst. Diese beträgt 1,3 Prozent. Deshalb steigt etwa der Kinderabzug von 9300 auf 9400 Franken. Die Steuerzahlenden liefern dem Kanton und den Gemeinden im Jahr 2026 voraussichtlich rund 86 Millionen Franken weniger Einkommens- und Vermögenssteuern ab. (sda/cst)

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