Das Ende von René Stricklers Raubtierzoo steht bevor. Dieser focht das Urteil des Amtsgerichtes
Bucheggberg-Wasseramt in Sachen
Räumung an. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde laut der «Solothurner Zeitung» ab.
So muss Strickler bis Mitte Juni für die Kleintiere und bis Mitte Juli für die Raubtiere Plätze finden.
René Strickler bleiben
die Verfahrenskosten von 1000
Franken und der Weiterzug der Beschwerde
ans Bundesgericht innerhalb der nächsten 30 Tagen. (rwy)
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