Solothurn: Obergericht erteilt Abfuhr – es wird eng für René Strickler
- Das Ende von René Stricklers Raubtierzoo steht bevor. Dieser focht das Urteil des Amtsgerichtes Bucheggberg-Wasseramt in Sachen Räumung an. Das Obergericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde laut der «Solothurner Zeitung» ab.
- So muss Strickler bis Mitte Juni für die Kleintiere und bis Mitte Juli für die Raubtiere Plätze finden.
- René Strickler bleiben
die Verfahrenskosten von 1000
Franken und der Weiterzug der Beschwerde
ans Bundesgericht innerhalb der nächsten 30 Tagen. (rwy)
Mehr zum Thema auf www.solothurnerzeitung.ch.
