Nach der umstrittenen symbolischen Abstimmung über eine Unabhängigkeit Kataloniens hat die spanische Justiz ein strafrechtliches Verfahren gegen den katalonischen Regionalpräsidenten Artur Mas eingeleitet.
Zur Begründung gab das Oberste Gericht Kataloniens in Barcelona am Montag an, dass sich Mas über eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung der Abstimmungspläne hinweggesetzt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte Ende November Ermittlungen wegen «zivilen Ungehorsams, Veruntreuung, Machtmissbrauchs und Amtsanmassung» gegen Mas, seine Stellvertreterin Joana Ortega und die Regionalzuständige für Bildung, Irene Rigau, eingeleitet.
Sollte es zum Prozess gegen Mas kommen, drohen ihm mehrere Jahre Haft und ein Verbot, öffentliche Ämter zu bekleiden. «Ich verstehe nicht, dass man vor Gericht gebracht wird, weil man eine Abstimmung organisiert hat», sagte Mas noch kurz vor der Entscheidung am Montag. «Ich werde die Entscheidungen des Gerichts aber umfänglich anerkennen», kündigte er an.
Das spanische Verfassungsgericht hatte auf Antrag der Regierung in Madrid sowohl ein rechtlich bindendes Referendum als auch die symbolische Volksbefragung vorläufig untersagt. Die Abstimmung am 9. November akzeptierte Madrid letztlich nur unter der Bedingung, dass sich die Regionalregierung nicht an ihrer Organisation beteiligt.
Die Regionalregierung unterstützte den Urnengang jedoch, indem sie etwa Schulen als Wahllokale bereitstellte. An der Volksbefragung beteiligten sich 2,3 der 5,4 Millionen Wahlberechtigten. 1,86 Millionen von ihnen votierten für eine Abspaltung von Spanien. Dies waren gut 80 Prozent der Beteiligten, aber deutlich weniger als die Hälfte der Stimmberechtigten.
Mas will sich nun für ein offizielles Referendum einsetzen. In Katalonien, das einen Grossteil zur spanischen Wirtschaftsleistung beisteuert, nahm angesichts der Wirtschaftskrise in den vergangenen Jahren der Wunsch nach Unabhängigkeit zu. Die Befürworter einer Abspaltung argumentieren, dass Katalonien allein besser dastünde. (feb/sda/afp)