Auch die B-Probe des Schweizer Handball-Nationalgoalies Nikola Portner fällt positiv auf Methamphetamine aus. Nun droht eine mehrjährige Sperre.
Im Dopingverdachtsfall des Magdeburger Torhüters Nikola Portner hat die Analyse der B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt. Das teilte Portners Anwalt Rainer Tarek Cherkeh in einer Vereinsmitteilung des Bundesliga-Spitzenreiters am Donnerstagabend mit. «Die Analyse der B-Probe hat (wie üblich) das Ergebnis der A-Probe bestätigt. In Bezug auf die Konzentrationshöhe verweisen wir auf die bisher getätigten Äusserungen», hiess es in der Stellungnahme.
Am 10. April war eine positive A-Probe einer Wettkampfkontrolle des 30-Jährigen bekannt geworden. Dort waren Methamphetamine nachgewiesen worden. Seitdem ist Portner suspendiert. Hätte die B-Probe das Ergebnis nicht bestätigt, wäre der Schlussmann sofort wieder spielberechtigt gewesen. Nun verpasst er definitiv auch die WM-Playoffs von kommender Woche gegen Slowenien.
Stattdessen beginnt nun ein Disziplinarverfahren. War bisher die Handball-Bundesliga zuständig, obliegt das weitere Vorgehen nun der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handball-Bundes (DHB). Diese wird das Strafmass festlegen. Sowohl der Torhüter als auch die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) haben im Anschluss die Möglichkeit, ein dann einzurichtendes Schiedsgericht anzurufen, sollte einer der beiden Parteien mit dem Strafmass nicht einverstanden sein. Portner droht eine mehrjährige Sperre.
Sein Anwalt hatte bislang behauptet, dass die gemessene Konzentrationshöhe einen Bruchteil einer typischen Einnahme dieser Substanz betrage. In der Vereinsmitteilung am Donnerstag bekräftigte er: «Nach aktuellem Kenntnisstand resp. weitergehenden Untersuchungen ist überdies ausgeschlossen, dass in den Wochen und Monaten vor dem relevanten Dopingtest jemals eine »normale« Konsummenge von Methamphetamin in Nikola Portners Körper gelangt ist.»
Ende April hatte die Staatsanwaltschaft Magdeburg die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Schweizer eingestellt. Auf das Doping-Verfahren der Nada hatte dies jedoch keinen Einfluss. (sda/dpa)