UBS-Streit: So kommt Keller-Sutter der Grossbank entgegen
Im März 2023 war die Credit Suisse am Ende und musste sich in einer staatlich orchestrierten Aktion von der UBS übernehmen lassen. Damit rettete die Schweiz zum zweiten Mal innert 15 Jahren eine Grossbank vor dem Untergang, das war einmal zu viel. Der Unmut war gross, auch im traditionell wirtschaftsfreundlichen bürgerlichen Lager. Der damalige Mitte-Präsident Gerhard Pfister forderte gar lautstark eine «Eigenkapitalquote von 20 Prozent».
Doch mittlerweile ist der Ärger verpufft, die Politiker geben sich deutlich handzahmer. Nur Finanzministerin Karin Keller-Sutter will nicht auf die Warnrufe der UBS eingehen. Sie kommt der Bank entgegen, bleibt aber bei ihrem Hauptanliegen hart – und mit ihr der Gesamtbundesrat. Er sei sich «absolut einig», stellte Keller-Sutter am Mittwochnachmittag in Bern vor der Presse klar. Er verschärft die Eigenkapitalvorschriften für die UBS.
Was konkret hat der Bundesrat entschieden?
Neu müssen die systemrelevanten Banken in der Schweiz ihre Tochtergesellschaften mit 100 Prozent «hartem» Eigenkapital unterlegen statt wie bis anhin mit «nur» 55 Prozent. Diese Vorgabe ist zwar allgemein formuliert, trifft aber faktisch nur die UBS, da sie als einzige systemrelevante Schweizer Bank auch ein grosses Auslandsgeschäft betreibt. Für die drei anderen systemrelevanten Banken – die Zürcher Kantonalbank (ZKB), Raiffeisen und die Postfinance – ändert sich nichts.
Was bedeutet das für die UBS?
Gemäss Schätzungen der Behörden muss die Grossbank zusätzliches «hartes» Eigenkapital im Stammhaus im Wert von rund 20 Milliarden US-Dollar aufbauen. Noch vor einem Jahr sprach der Bund diesbezüglich von rund 26 Milliarden Dollar. Die Differenz erklärt sich vor allem dadurch, dass die UBS mittlerweile Gelder aus dem Ausland – etwa aus den USA – in die Schweiz repatriiert und damit indirekt die Eigenkapital-Anforderungen reduziert hat.
Der Bundesrat geht auch davon aus, dass die UBS trotz schärferer Auflagen im Vergleich zur internationalen Konkurrenz nicht schlechter gestellt werde. Gemäss seiner «Pro-Forma-Rechnung» beziffert er die harte Kernkapitalquote der UBS-Gruppe nach Umsetzung aller Massnahmen mit 15,5 Prozent. Die UBS rechnet offensichtlich anders. Sie sprach in den vergangenen Monaten von 19 Prozent.
Klar ist aber, dass die neue Regel die Auslandsexpansion der UBS verteuert, namentlich in den USA, wo die Bank grosse Pläne hat. Auch Keller-Sutter räumt ein, dass das US-Geschäft für die UBS teurer werde. «Doch der Steuerzahler muss nicht das Risiko der Wachstumstrategie in den USA tragen.»
Was bedeutet das für die UBS-Kunden?
Gemäss Bundesrat dürfte der Eigenkapitalaufbau nicht von der UBS-Kundschaft in der Schweiz getragen werden. Die Verantwortung hierfür liege aber bei der Bank, sagt Keller-Sutter. Sollten die Kosten an die Schweizer Kunden weitergegeben werden, wäre das ein Zeichen, dass der Wettbewerb auf dem Schweizer Bankenmarkt nicht funktioniert. Die UBS sieht das anders: Seit über zwei Jahren warnt sie bei jeder Gelegenheit davor, dass diese Massnahme die Kredite verteuern werde, Firmenkredite für Unternehmen ebenso wie auch Hypothekarkredite für Hausbesitzer.
Wieso bleibt der Bundesrat hart?
In der Tat steht die Schweiz mit dieser Verschärfung etwas einsam da. In verschiedenen Ländern stehen die Zeichen eher auf Deregulierung – namentlich in den USA, aber auch in Grossbritannien und in der EU. Doch keines dieser Länder hat eine im Verhältnis zur eigenen Grösse annähernd so grosse Bank wie die Schweiz. Die Bilanzsumme der UBS ist mit gut 1600 Milliarden Dollar rund anderthalbmal so hoch wie die jährliche Wirtschaftsleistung der ganzen Schweiz.
Offensichtlich erachtet der Bundesrat die Gefahren, die von der UBS ausgehen, als zu gross. «Diese zielgerichtete Massnahme ist zentral zur Stärkung der Finanzstabilität», hält die Regierung fest. Damit soll die Wahrscheinlichkeit einer Abwicklung oder die Notwendigkeit einer Staatsintervention reduziert werden. Zudem erhofft sich der Bundesrat, dass eine kriselnde Bank dank des zusätzlichen Eigenkapitals mehr Handlungsspielraum für Stabilisierungsmassnahmen erhält. Das ist eine der Lehren aus dem CS-Debakel. «Klar ist, dass die harte Währung in einer Krise das harte Eigenkapital ist», sagt Keller-Sutter.
Banken werden laut Keller-Sutter stark reguliert, weil bei den systemrelevanten Banken das Risiko die ganze Volkswirtschaft betreffe. Eine Bank könne nicht ins Risiko gehen und die Haftung den Steuerzahlenden überlassen.
Ist der Bundesrat taub für die Anliegen der UBS?
Nein. Er ist der UBS bei der Revision der Eigenmittelverordnung, die der Bundesrat ohne Parlament anpassen kann, doch erstaunlich stark entgegengekommen. Ursprünglich wollte Keller-Sutter latente Steuerguthaben und Software-Investitionen nicht als Vermögen zulassen, das in der Bilanz und im Eigenkapital Niederschlag finden. Nun krebst der Bundesrat zurück – und orientiert sich stärker an internationalen Gepflogenheiten. Diese Anpassungen, die ausschliesslich systemrelevante Banken betreffen, treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Software-Investitionen können zwar weiterhin als Eigenkapital angerechnet werden, müssen jedoch neu – wie in der EU – über maximal drei Jahre abgeschrieben werden. Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, an der heutigen Praxis mit den latenten Steuergutschriften etwas zu ändern.
Insgesamt kostet das Paket die UBS «nur» 4 Milliarden anstatt der bis anhin bezifferten 11 Milliarden Dollar. Doch der Bundesrat warnt: Sollte die oben beschriebene Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen vom Parlament «nicht hinreichend» umgesetzt werden, behält sich der Bundesrat vor, die Eigenmittelunterlegung latenter Steueransprüche neu zu beurteilen. Und Keller-Sutter macht klar, dass ihr Spielraum für die Interpretation von «hinreichend» nicht sehr gross ist.
Hätte es keine anderen Möglichkeiten gegeben?
Doch. Die SP etwa schlägt vor, die ungewichtete Eigenkapitalquote grundsätzlich auf 15 Prozent zu erhöhen, was Keller-Sutter als zu streng ansieht. SVP-Doyen Christoph Blocher wiederum will, dass die UBS ihr US-Geschäft abspalten muss – und konnte seinem Anliegen insofern Nachdruck verleihen, als die SVP in der Vernehmlassung vom Bundesrat ausdrücklich verlangte, diese Idee zu prüfen.
Das nun vorliegende 13-seitige Gutachten der Rechtsprofessorin Corinne Zellweger-Gutknecht von der Universität Basel kommt zum Ergebnis, dass eine solche Abspaltung nicht machbar wäre. Die dafür ins Feld geführten Argumente wirken allerdings nicht bestechend. So wäre die Massnahme unter anderem deshalb «unverhältnismässig», weil sie auch Risiken berge. Zum Beispiel könnte die Schweiz ohne eine Grossbank mit einem US-Geschäft in einer nächsten Finanzkrise von der US-Notenbank weniger Dollars bekommen, um die in der US-Valuta bestehenden Verpflichtungen der Schweiz decken zu können. Nicht erwähnt wird bei dem Argument aber der Fakt, dass die Schweiz ohne Grossbank mit US-Geschäft in einem nächsten Krisenfall auch deutlich weniger Dollar benötigen würde als dies in der Vergangenheit der Fall war.
Sodann verneint die Professorin die Erforderlichkeit von Blochers Idee, weil mildere Massnahmen mit höherer Wirksamkeit umgesetzt werden könnten. Ob die Eigenmittelunterlegung der Auslandtöchter diesem Kriterium genügt, kann allerdings kaum als gesichert angesehen werden. Schliesslich hält Corinne Zellweger-Gutknecht den vorschlagenden Eingriff in die Freiheiten der UBS für nicht zumutbar, zumal eine solche Massnahme noch nie getroffen worden sei. Zweifel sind auch hier angebracht, zumal die immensen Verluste der UBS in den USA während der Finanzkrise, die zur staatlichen Rettung der Bank geführt hatten, mit Sicherheit nicht zumutbar für die Schweiz und die Steuerzahlenden waren.
Wie geht es jetzt weiter?
Die revidierte Eigenmittelverordnung tritt Anfang 2027 in Kraft, die Gesetzesrevision, mit der systemrelevante Banken gezwungen werden sollen, ihre Tochtergesellschaften im Ausland mit 100 Prozent «hartem» Eigenkapital zu unterlegen, kommt ins Parlament. Es kann ab Sommer 2026 über die neuen Eigenmittelregeln beschliessen. Allenfalls kommt es gar zu einer Volksabstimmung.
Die nächste Bankenkrise komme, die Frage sei nur wann, sagt Keller-Sutter. Deshalb müssten die erkannten Lücken in der Regulierung geschlossen werden. Der Bundesrat habe seine Aufgabe gemacht. Jetzt sei das Parlament an der Reihe. «Der Druck auf das Parlament wird anhalten», sagt Keller-Sutter. Doch das Parlament müsse am Schluss den Bürgern in die Augen schauen und sagen, wer das Risiko trage. (aargauerzeitung.ch)

