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Bundesanwalt: Bankdaten-Dieb Falciani ist kein «weisser Ritter» und soll ins Gefängnis

Hervé Falciani: Wistleblower, weisser Ritter oder Datendieb?
Hervé Falciani: Wistleblower, weisser Ritter oder Datendieb?
Bild: DENIS BALIBOUSE/REUTERS

Bundesanwalt: Bankdaten-Dieb Falciani ist kein «weisser Ritter» und soll ins Gefängnis

06.11.2015, 09:3506.11.2015, 09:44

Im Prozess gegen den mutmasslichen Datendieb Hervé Falciani hat der Vertreter der Bundesanwaltschaft eine unbedingte Haftstrafe gefordert. Falciani werden wirtschaftlicher Nachrichtendienst, unbefugte Datenbeschaffung und Verletzung des Bankgeheimnisses vorgeworfen.

«Wir wissen nicht, ob Hervé Falciani sich für die Daten bezahlen liess»

Falciani als «Whistleblower» zu bezeichnen sei eine Beleidigung dieser Informanten, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft in seinem Plädoyer am Freitag vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Die Darstellung Falcianis als «weisser Ritter» sei ein Lügengespinst, sagte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Carlo Bulletti, während seines rund 45-minütigen Plädoyers weiter.

Bulletti zählte die verschiedenen Phasen der kriminellen Aktivitäten von Falciani auf. Er erinnerte an 2006, als Falciani Daten der Bank HSBC beschaffte und vorbereitete. HSBC war damals sein Arbeitgeber.

Daten zum Verkauf angeboten

2007 habe der Ex-Informatiker von HSBC versucht, die Daten zu verkaufen. Zuerst sei er in Kontakt mit Saudi-Arabien gestanden, danach mit libanesischen Banken - um die Daten dann ausländischen Behörden zu geben.

Bankgeheimnis

«Wir wissen nicht, ob Hervé Falciani sich für die Daten bezahlen liess», sagte Bulletti - aber das sei nicht wichtig um eine Verurteilung zu begründen. Denn für den Ankläger ist der Fall von wirtschaftlichem Nachrichtendienst erwiesen. Dafür spreche die Dauer der kriminellen Aktivität und der Wert der verratenen Geheimnisse, welche für die Schweiz eine diplomatische Krise bedeutete.

Falciani solle wegen wirtschaftlichem Nachrichtendienst, unbefugter Datenbeschaffung und Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt werden. Angesichts der kriminellen Energie, welche der Angeklagte an den Tag gelegt habe, verlangte Bulletti eine Haftstrafe von sechs Jahren. Der Prozess wurde mit den Plädoyers der Anwälte der Nebenkläger fortgesetzt. (whr/sda)

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