Zürich

Versuchte Tötung: Ex-Skinhead muss siebeneinhalb Jahre in Haft 

Bezirksgericht Meilen

Versuchte Tötung: Ex-Skinhead muss siebeneinhalb Jahre in Haft 

22.07.2014, 16:26
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Das Bezirksgericht Meilen im Kanton Zürich hat einen ehemaligen Skinhead wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Der mehrfach vorbestrafte Zürcher Oberländer hatte aus Eifersucht mit einem Bajonett auf einen Bekannten seiner Freundin eingestochen.

Laut Anklage hatte sich das Eifersuchtsdrama in der Nacht auf Heiligabend 2012 ereignet. Der heute 23-jährige IV-Rentner und Drogenkonsument fuhr damals nach Stäfa. Dort suchte er - bewaffnet mit einem Bajonett - die Wohnung eines mutmasslichen Nebenbuhlers auf. Der Grund für den nächtlichen Besuch: In der Wohnung hielt sich zu diesem Zeitpunkt auch die Freundin des Beschuldigten auf.

Als das spätere Opfer den Angreifer erkannte, packte es ein Küchenmesser und trat auf den Balkon. Dort gingen die beiden aufeinander los. Nach einem kurzen Gerangel gewann der Beschuldigte die Oberhand. Er schlug seinen Kontrahenten zu Boden und prügelte mit den Fäusten auf ihn ein.

Als es diesem gelang, sich aufzurichten, stach der Beschuldigte mit dem Bajonett auf die Brust seines Gegners ein. Dem Opfer gelang es, sich mit einer Armbewegung zu schützen, es wurde allerdings am Handgelenk verletzt. Darauf suchte der Beschuldigte das Weite.

Den Tod in Kauf genommen

Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre Freiheitsentzug wegen versuchter vorsätzlicher Tötung. Die Verteidigung plädierte dagegen für versuchte schwere Körperverletzung und eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten.

Dies liess das Bezirksgericht Meilen nicht gelten. Es verurteilte den Angeklagten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Hausfriedensbruchs, mehrfachen Diebstahls sowie Verkehrs- und Drogendelikten zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren. Zudem muss er dem Privatkläger ein Schmerzensgeld von 4000 Franken bezahlen.

Der Angeklagte habe mit seinem Verhalten den Tod des Geschädigten in Kauf genommen, führte das Gericht aus. Vor allem stützte sich das Gericht in seiner Begründung auf die glaubhaften Darstellungen des Opfers.

Dazu kommt, dass der damalige Skinhead bereits im November 2011 in Uster einem angeblichen Nebenbuhler das Nasenbein gebrochen hatte - ebenfalls aus Eifersucht. Damals kam er noch mit einer bedingten Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Körperverletzung davon. (aeg/sda)

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