320 Franken, weil er einen Migros-Sack mit Abfall in den Container für Züri-Säcke geworfen haben soll – diese Rechnung wollte ein Pensionär aus Zürich-Schwamendingen nicht akzeptieren. Er wehrte sich vor dem Zürcher Bezirksgericht gegen den Strafbefehl des Statthalteramtes.
«Es ist schon mysteriös, wie der Sack in den Container gekommen ist», sagte der 71-Jährige an der Verhandlung. Er habe den Migros-Sack, der neben Korrespondenz auch etwa zehn CDs und eine alte Holzuhr enthalten habe, kurz beim Container abgestellt, um in die Tiefgarage zu gehen. Als er nach rund zwanzig Minuten retour kam, sei der Sack verschwunden gewesen. Er habe extra in den Züri-Sack-Containern nachgeschaut, aber seinen Migros-Sack nicht gesehen.
Tatsächlich wollte er den Migros-Sack entsorgen. Aber in einen Container, in dem dies erlaubt wäre. Der Kontrolldienst von Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) entdeckte die Migros-Tasche aber im Züri-Sack-Container. Der Besitzer war rasch aufgespürt. Schliesslich befand sich im Sack unter anderem Bankauszüge zu einem Konto des Pensionärs.
Eine Holzuhr und CDs tauchen auf dem Protokoll von ERZ jedoch nicht auf. «Möglicherweise hat jemand aus unseren Häusern die CDs und die Uhr aus dem Sack genommen und diesen dann in den Container geworfen», werweisste der Pensionär.
Er habe schon öfters junge Leute gesehen, welche sich bei der abgelagerten Ware bedient hätten. «Sie müssen wissen, bei unseren Containern hat es manchmal eine ziemliche Sauerei», sagte der Mann und zeigte dem Gericht auf seinem Handy eine Fotografie. Darauf sieht man zahlreiche Taschen und Schachteln auf dem Boden neben einem Container stehen. Nach einer kurzen Pause eröffnete die Richterin zwar kein Urteil, gab aber eine Einschätzung zum Sachverhalt ab. Für sie sei klar, dass der Migros-Sack dem Pensionär gehörte. Es stelle sich also einzig die Frage, wie der Sack in den Container gekommen sei.
Zu dieser Frage habe sich der Beschuldigte widersprüchlich geäussert. In seiner ersten, schriftlichen Stellungnahme habe er angegeben, den Migros-Sack versehentlich in den Container geworfen zu haben. In der mündlichen Einvernahme beim Statthalter sagte er dann, er habe den Sack beim Container deponiert und sei in seine Wohnung Kaffee trinken gegangen. Bei seiner Rückkehr 45 Minuten später, sei der Sack verschwunden gewesen. Vor Gericht nun waren es 20 Minuten und diese verbrachte er in der Tiefgarage – nicht in der Wohnung beim Kaffee.
«Dass ein Dritter den Migros-Sack in den Container geworfen haben soll, macht wenig Sinn», sagte die Richterin. Die Aussagen des Beschuldigten erschienen ihr wenig glaubhaft. Damit bestehe für sie kein Zweifel, dass der Pensionär den Migros-Sack im Container entsorgt habe.
Sie empfahl ihm, seine Einsprache gegen den Strafbefehl des Statthalteramtes zurückzuziehen. Wenn er dies jetzt tue, müsse sie kein Urteil schreiben und er müsse lediglich 250 Franken zusätzlich für die Verhandlung bezahlen. «Und das ist ein Discountpreis», sagte die Richterin.
Ziehe er den Fall hingegen weiter, werde es «deutlich teurer». Und vor Obergericht werde er kaum Chancen haben. Der Pensionär machte zerknirscht einen Rückzug und sagte: «Ich lebe am Existenzminimum und werde 20 Franken pro Monat bezahlen. Sehen Sie zu, dass ich genügend Einzahlungsscheine erhalte.»
Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) kontrolliert jährlich rund 30 000 illegal entsorgte Abfallsäcke. Bei etwa zehn Prozent davon können die Verursacher eruiert werden. Sündigt jemand das erste Mal, wird er von ERZ kontaktiert und verwarnt. Im Wiederholungsfall melde ERZ die fehlbaren Personen bei der Stadtpolizei. 2017 war dies 2300 Mal der Fall. ERZ geht davon aus, dass rund drei Prozent der Stadtbevölkerung Abfall illegal entsorgen.
Zwischen November 2016 und November 2017 wurden laut Auskunft des Statthalteramtes 2013 Fälle rechtsgültig. 1720 mal wurde eine Busse rechtskräftig – die Abfallsünder akzeptierten den Strafbefehl von allem Anfang oder aber sie verloren auf dem Gerichtsweg. 1428 mal war ein falsches Gebinde im Container für Züri-Säcke gelandet – wie im beschriebenen Gerichtsfall – 293 mal hatten Leute einen Sack mit Abfall irgendwo liegen lassen; meist an einer Sammelstelle.
In weiteren 292 Fällen verhängte das Statthalteramt aufgrund der polizeilichen Ermittlungen keine Busse oder aber das Gericht kippte den Strafbefehl des Statthalteramtes. (pag)