Hagenbuchs Gemeindepräsidentin Therese Schläpfer (SVP). Bild: DIGITAL IMAGE
Nächste Runde im Fall um die eritreische Flüchtlingsfamilie von Hagenbuch: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) der Bezirke Winterthur und Andelfingen hat gegen die Gemeinde Hagenbuch eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. «Die Gemeinde Hagenbuch hat im öffentlich gewordenen ‹Fall Hagenbuch› ihre Pflichten nicht ausreichend wahrgenommen», heisst es in einer Medienmitteilung der KESB.
Die Gemeinde Hagenbuch benötige Unterstützung bei der Bewältigung von Gemeindeaufgaben, beim Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familie und der korrekten Information gegenüber der Wohnbevölkerung sowie den Medien, heisst es in der Begründung zur Aufsichtsbeschwerde.
Der Fall um die eritreische Familie sorgte schweizweit für Aufsehen, nachdem die Gemeinde angekündigt hatte, dass sie den Steuerfuss erhöhen müsse, weil die Betreuung der Flüchtlingsfamilie die Gemeindekasse übermässig belaste. Nicht nur die «Problemfamilie» mache der Gemeinde sorgen, sondern auch die teuren Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) seien der Grund für das Loch in der Kasse.
Grosszügig unterschlagen wurde im Verlauf der Kampagne allerdings, dass für eines der Kinder der Kanton die Heimkosten komplett übernimmt und dass die Gemeinde für die drei anderen Kinder, die die Schulpflege Hagenbuch selber ins Schulheim geschickt hat, nur die Heimkosten berappen muss, der Kanton aber die restlichen Kosten für Miete, Sozialhilfe und sozialpädagogische Betreuung beisteuert. Therese Schläpfer musste die ursprüngliche Zahl von 60'000 Franken monatlicher Ausgaben auf die Hälfte runter korrigieren. (meg)
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