16 Jahre Freiheitsentzug wegen Mordes und versuchter vorsätzlicher Tötung: Dieses Urteil hat das Bezirksgericht Zürich am Donnerstag gegen einen 23-Jährigen gefällt. Er hatte im Juli 2012 vor dem Zürcher Club Kaufleuten einen jungen Mann erstochen und dessen Bruder lebensgefährlich verletzt.
Das Gericht ordnete zudem eine ambulante Massnahme während des Strafvollzugs an. Ausserdem muss der Verurteilte der Familie der Opfer fast eine Viertelmillion, genauer 235'000 Franken Genugtuung zahlen.
Bei der Tatqualifizierung folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Beim Strafmass blieb es jedoch unter den geforderten 20 Jahren.
Der Verteidiger blieb mit seinen Anträgen erfolglos. Er hatte seinen Mandanten wegen vorsätzlicher Tötung und schwerer Körperverletzung verurteilt sehen wollen. Als angemessenes Strafmass erachtete er zwölf Jahre Freiheitsentzug, aufgeschoben zu Gunsten einer Massnahme in einer Einrichtung für junge Erwachsene.
Ein Mitangeklagter wurde der Begünstigung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt.
Der zweite Mitangeklagte wurde mangels Beweisen der Gehilfenschaft freigesprochen, jedoch zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 90 Franken wegen Vergehens gegen das Waffengesetz.
Am frühen Morgen des 15. Juli 2012 hatte der Iraker vor dem Zürcher Club Kaufleuten nach einem Streit einen jungen Mann erstochen, der mit seinem Bruder und Freunden im Lokal seinen 23. Geburtstag feierte. Den Bruder verletzte er lebensgefährlich. Anschliessend flüchtete er zu einem Onkel nach Norwegen. Zwei Wochen später wurde er dort verhaftet. (rar/sda)