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Mädchen ertrinkt im Zürcher Unterland fast – Mutter und Vater erhalten Busse

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Bild: Imago Images

Mädchen ertrinkt im Zürcher Unterland fast – Mutter und Vater erhalten Busse

Der Sommerabend im vergangenen Juli wird für eine Familie aus dem Zürcher Unterland zum Alptraum. Eine Garten-Party endet im Drama: Ein zweieinhalbjähriges Mädchen entkommt nur knapp dem Ertrinkungstod. Die Eltern wurden nun wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt.
11.07.2023, 03:4011.07.2023, 03:40
Orgetorix Kuhn / ch media
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Es geschieht an einem Sonntagabend im Juli 2022. In einer Gemeinde in der Nähe des Flughafen Zürichs sitzen ein Ehepaar und seine Gäste im Garten zusammen, um zu feiern.

Was genau gefeiert wurde, geht aus dem Strafbefehl, welcher ZüriToday einsehen konnte, nicht hervor. Die Erwachsenen sitzen an Festbänken beisammen, die Kinder spielen im Haus und im grossen Garten.

Die festliche Stimmung nimmt aber um 19.20 Uhr ein jähes Ende. Die zweieinhalbjährige Tochter der Gastgeber ist verschwunden. Als die Eltern die Abwesenheit des Mädchens bemerken, machen sie sich auf die Suche.

Bewusstlos im Swimmingpool

Der Vater fand seine Tochter kurz darauf regungslos im Swimmingpool. Dieser stand etwas abseits der Festbänke und war so nicht einsehbar für Eltern. Der 43-Jährige trat sofort an den Pool heran.

Was dann geschah, beschreibt die Staatsanwaltschaft wie folgt: «Er hob das bewusstlose Kind aus dem Wasser und begann umgehend mit einer Laienreanimation. In der Folge wurde es von der Rega in Spitalpflege gebracht.»

Das kleine Mädchen überlebte dank der Reanimation des Vaters und der Rettungssanitäterinnen. Trotz erlittenem Herz-Kreislaufstillstand und Aspirationspneumonie konnte das Mädchen das Spital bereits eine Woche nach dem Unfall wieder verlassen. Dem Strafbefehl ist zu entnehmen, dass die Zweieinhalbjährige keine bleibenden Schäden davon tragen soll.

1000 Franken Busse

Die Mutter und der Vater erhalten nun, ein Jahr später, eine Busse wegen fahrlässiger Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. Je 1000 Franken müssen Mutter und Vater bezahlen. Dazu kommen die Verfahrensgebühren von total 800 Franken und die Kosten für ein Gutachten von rund 1400 Franken.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland begründet die Strafe im kürzlich rechtskräftig gewordenen Strafbefehl: «Es oblag dem Beschuldigten und seiner Frau gleichermassen, die zweieinhalbjährige Geschädigte zu beaufsichtigen, umso mehr, als mit dem im Garten aufgestellten Pool eine Situation bestand, in welcher gerade Kinder im Nichtschwimmeralter in besonderem Masse beaufsichtigt werden müssen.»

Ausserdem hätten die Eltern als Vorsichtsmassnahme zum Beispiel die Leiter hinauf zum mobilen Swimmingpool entfernen sollen. Auf einen Eintrag im Strafregister verzichtet die Staatsanwaltschaft.

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