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Auch Turn- und Jodlervereine müssen um ihr Schweizerwappen bangen

Die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften dürfen das Schweizerwappen nicht mehr tragen. (Archivbild)
Die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften dürfen das Schweizerwappen nicht mehr tragen. (Archivbild)Bild: KEYSTONE/MANUEL GEISSER

Auch Turn- und Jodlervereine müssen um ihr Schweizerwappen bangen

Das Urteil gegen die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft, welches ihr das Tragen des Schweizerwappens verbietet, sei erst die Spitze des Eisbergs. Ein Nationalrat erklärt, warum es eine Änderung des Wappenschutzgesetztes dringend braucht.
18.10.2024, 15:0619.10.2024, 14:08
Selina Urech / ch media
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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaften das Schweizerwappen nicht mehr auf ihren Trikots tragen dürfen. Wichtiger Unterschied: Die Rede ist nicht vom Schweizerkreuz, sondern vom schildförmigen Wappen.

Seit dem revidierten Wappenschutzgesetz 2017 darf nämlich grundsätzlich nur die Eidgenossenschaft das Wappen benutzen. Dazu zählen auch die Gemeinde- und Kantonswappen. Unternehmen und Vereine hatten aber die Möglichkeit, innert zwei Jahren seit der Revision eine Genehmigung für eine Weiterbenutzung zu beantragen. Allerdings nur, wenn sie das Wappen vorher seit mindestens 30 Jahren nutzten.

Problem startete vor rund zehn Jahren

Genau das sei das Problem, meint SP-Nationalrat Matthias Aebischer gegenüber den CH Media Radios: «Das, was das Bundesverwaltungsgericht bei der Eishockeymannschaft gesagt hat, muss es eigentlich auch bei jedem Turnverein, Jodlerklub oder jedem 'Buurezmorge' anwenden. Und das geht doch nicht».

Diese Problematik hätte man schon vor fast zehn Jahren bei der Änderung des Wappenschutzgesetzes feststellen können. «Wenn wir Parlamentarier und Parlamentarierinnen damals die Botschaft des Bundesrates genauer durchgelesen hätten, hätte man das schon da gewusst.» Der Fauxpas im Gesetz ist allerdings erst jetzt durch die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft aufgeflogen.

Gesetzesänderung ist notwendig

Theoretisch könnten also sämtliche Gemeinden und Vereine vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) gerügt werden, wenn sie ein Gemeinde-, Kantons- oder eben das Schweizerwappen beispielsweise als Deko bei einem «Buurezmorge» verwenden. «Ich glaube, das will weder das IGE noch der Bund und vor allem nicht das Parlament», hält Aebischer fest.

Genau deswegen müsse man das Gesetz ändern. «Es ist klar, dass der Jodlerklub, der Turnverein und schliesslich auch die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft diese Wappen brauchen dürfen», ergänzt er. Bereits nächst Woche wird die zuständige Nationalratskommission das Wappenschutzgesetz diskutieren.

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