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Baggerfahrer überrollt E-Biker

Zum Unfall kam es am Mittwoch kurz nach 11 Uhr. Der Senior fuhr mit seinem Fahrrad auf der Dorfstrasse Richtung Stationsstrasse. Gemäss bisherigen Erkenntnissen hielt er vor einem auf Rot stehendem Ba ...
Zum Unfall kam es am Mittwoch kurz nach 11 Uhr. Der Senior fuhr mit seinem Fahrrad auf der Dorfstrasse Richtung Stationsstrasse. Gemäss bisherigen Erkenntnissen hielt er vor einem auf Rot stehendem Baustellenlichtsignal. Dabei wurde er von einem Radbagger erfasst. Beitrag von TeleZüri vom 14. Juli 2020

Baggerfahrer überrollt E-Biker

Ein pensionierter Bauarbeiter überfuhr im Jahr 2020 einen 70-jährigen E-Bike-Fahrer in Bonstetten. Das Opfer verblutete im Spital. Das Bezirksgericht Affoltern fällte am Freitag sein Urteil.
14.10.2022, 15:4914.10.2022, 15:49
Lothar Josef Lechner Bazzanella / ch media
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Das Bezirkgsgericht Affoltern verurteilte einen 60-jährigen Pensionär wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken. Dieser hatte 2020 in Bonstetten einen E-Biker (70) mit einem Bagger überrollt. Der 70-Jährige Velofahrer wartete im Baustellenbereich bei roter Ampel, als das Unglück geschah. Dem Velofahrer wurde bei dem Unfall das rechte Bein abgetrennt.

Im Spital verblutet

Trotz Reanimationsversuchen verstarb der Mann infolge des Blutverlustes im Spital. Am Freitag stand der 60-jährige pensionierte Polier vor Gericht. Wie «20 Minuten» schreibt, steht in der Anklageschrift, dass der Beschuldigte nicht genügend auf die Strasse und andere Verkehrsteilnehmer geachtet habe. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Geldstrafe aufgrund fahrlässiger Tötung.

Die Verteidigung verlangte einen Freispruch. Der Beschuldigte habe den Velofahrer nicht sehen können, da sich dieser im toten Winkel des Fahrzeugs befunden habe, so die Verteidigerin.

Zeugen sagten aus

In ihrer Urteilssprechung folgte die Richterin der Anklage und verurteilte den Mazedonier wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe. Das Urteil stützt sich auf zwei Zeugen, die aussagten, der Velofahrer habe beim Rotlicht gestanden, als der Bagger angefahren kam. «Sie hätten den Velofahrer sehen müssen, weil Sie von hinten Richtung Signal fuhren und der Velofahrer schon dort stand», sagte die Einzelrichterin. Die Verteidigung kündigte an, das Urteil ans Obergericht weiter zu ziehen.

(roa)

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