Viele Patienten und wenig Personal: Seit der Pandemie geht das Pflegepersonal an den Spitälern auf dem Zahnfleisch. Ein bescheidener Lohn ist ein weiterer Grund, dass Pflegefachkräfte zunehmend aus dem Job aussteigen. Zumindest für jene des Universitätsspitals Zürich (USZ) gibt es nun gute Nachrichten.
Ab Januar 2023 richtet es allen Mitarbeitenden einen Teuerungsausgleich von drei Prozent aus, wie das USZ am Freitag in einer Medienmitteilung schreibt. Dies geschehe trotz angespannter finanzieller Lage. Der Teuerungsausgleich von drei Prozent entspricht gemäss Medienmitteilung dem Anstieg der Jahresteuerung per Oktober 2022.
Auch kündigt das Spital an, 5,1 Millionen Franken für strukturelle Lohnanpassungen für Mitarbeitende der Berufsgruppen Pflege und medizin-technischen respektive medizin-therapeutischen Berufe (MTTB) zur Verfügung zu stellen. Dies entspreche 0,6 Prozent der Lohnsumme des USZ. Damit könnten für Mitarbeitende in der Pflege und MTTB, die schon längere Zeit am USZ arbeiteten, die Erfahrungsjahre angerechnet und die Löhne auf Marktniveau angehoben werden.
Auf das Personal wartet zudem noch ein Zückerchen. Als Dank und Wertschätzung für das grosse Engagement gewährt das Spital nächstes Jahr allen Mitarbeitenden einen zusätzlichen freien Arbeitstag. Zudem sei es ab dann für die Berufsgruppen Pflege und MTTB möglich, den Mitarbeitenden Überstunden auszuzahlen, womit einem Bedürfnis der Mitarbeitenden entsprochen werde, heisst es in der Medienmitteilung weiter.
In der Pandemie war das Personal stark gefordert, wie ein Video vom September 2021 zeigt:
Das Unispital begründet die Teuerungszulage und die strukturellen Lohnanpassungen für Pflege und MTTB als Teil von diversen Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen. Diese seien im Jahresverlauf beschlossen worden oder befänden sich in der Umsetzung.
Als Beispiel erwähnt das USZ die Anrechnung von Erfahrungsjahren bei Assistenzärztinnen und -ärzten, die Erhöhung der Zulagen um 30 Prozent für Nacht- und Wochenenddienste sowie Pikett, das Anrecht auf eine Woche unbezahlten Urlaub sowie verbesserte Verpflegungsmöglichkeiten ausserhalb der Büroarbeitszeiten.