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IV-Rentner aus Uster fälscht Parkkarte für seine Söhne – verurteilt

IV-Rentner aus Uster fälscht Parkkarte für seine Söhne – verurteilt

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Gratis parkieren dank einer IV-Parkkarte, dies ermöglichte ein IV-Rentner aus Uster seinen Söhnen, indem er seine Parkkarte kopierte. Doch der Schwindel flog auf, der Mann wurde nun verurteilt.
20.02.2024, 06:2820.02.2024, 06:48
Orgetorix Kuhn / ch media

Parkplätze sind Mangelware, besonders in der Stadt. Dieses Problem umgehen wollte ein 60-jähriger IV-Rentner aus Uster. Kurzerhand kopierte er seine IV-Parkkarte für seine Söhne. Er händigte den beiden je eine Kopie der eigentlich auf ihn ausgestellten Parkkarte samt Foto aus.

Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland schreibt dazu: «Dadurch verschaffte der Beschuldigte seinen Söhnen den ihnen nicht zustehenden Vorteil des kostenlosen Parkierens auf besonders grossen und öfters freien Parkfeldern, als normalen Parkplätzen.»

Rund ein halbes Jahr waren der knapp 30-Jährige und sein jüngerer Bruder mit den beiden gefälschten Parkkarten unterwegs. Sie dürften bei den Parkgebühren in der Stadt Zürich einige Franken gespart haben.

Gleichzeitig beim Uni-Spital parkiert

Aufgedeckt wurde der Schwindel am 9. April des vergangenen Jahres. Die beiden Söhne des IV-Rentners parkierten zur gleichen Zeit am selben Ort, vor dem Unispital. Weshalb die beiden jungen Männer dort waren, geht aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, jedoch nicht hervor.

Geldstrafe und Busse

Der IV-Rentner, der aus einem Balkanstaat stammt, wurde nun wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland verurteilte den Familienvater zu einer bedingten Geldstraffe von 20 Tagessätzen à 30 Franken, also total 600 Franken. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die Anzahl Tagessätze bemisst sich an der Schwere der Tat, die Höhe der Tagessätze am Einkommen des Beschuldigten.

Dazu muss der Mann eine Busse von 200 Franken und die Verfahrensgebühren von 800 Franken bezahlen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

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