600 Euro bezahlte der Mann aus Illnau-Effretikon für den slowenischen Führerausweis. Beruflich ist er darauf angewiesen, er arbeitet als Kurier. Sein Plan: Sich mit dem gefälschten Ausweis einen echten Schweizer Führerausweis zu erschleichen. Dieser Plan schien für den heute 27-Jährigen auch aufzugehen. Kurz nachdem er den gefälschten Führerausweis diesen Frühling eingereicht hatte, erhielt er vom Strassenverkehrsamt Post mit dem neuen und vor allem richtigen Führerausweis. Die Fälschung war offenbar gut genug, um die Kontrolle zu überstehen.
Ob der Mann mit Wurzeln im Balkan je irgendwo eine praktische Fahrprüfung absolvierte oder einfach immer durch die Prüfungen fiel, geht aus dem Strafbefehl, welchen ZüriToday einsehen konnte, nicht hervor.
Ausweise, welche im Ausland ausgestellt wurden, werden standardmässig an die ausstellenden Behörden zurückgeschickt. Die Chance, dass ein gefälschter Ausweis entdeckt wird, ist also gross – so auch in diesem Fall. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich schickte den Ausweis nach Slowenien. Die slowenischen Behörden meldeten, dass sie nie einen Führerausweis auf den Namen des 27-Jährigen ausgestellt hätten. Rund zwei Monate vergingen, bis der gefälschte Ausweis entdeckt wurde.
Wie viele gefälschte Ausweise pro Jahr eingereicht werden, ist nicht bekannt. Das Strassenverkehrsamt führt dazu keine Statistik. Ein Sprecher erklärt auf Anfrage, es handle sich um «Einzelfälle» und «im Verdachtsfall werde das Ausweisdokument zusätzlich von Spezialisten des Forensischen Instituts Zürich untersucht.»
Der Kurier wurde nun per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 110 Franken verurteilt. Heisst: Lässt sich der Mann innerhalb der dreijährigen Probezeit nichts mehr zu Schulden kommen, muss er die total 6600 Franken nicht bezahlen. Eine Rechnung, die den Preis des gefälschten Führerausweises deutlich übersteigt, erhält der Kurier trotzdem. Die Staatsanwaltschaft Winterthur Unterland verurteilt ihn wegen Missbrauchs von Ausweisen zu einer Busse von 1300 Franken, ausserdem muss er die Verfahrensgebühren von 800 Franken bezahlen. Der Strafbefehl wurde im August rechtskräftig.