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Winterthurer gibt Rezept-Fälschung nach 15 Minuten zu – trotzdem muss er in Haft

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Bild: Getty Images

Winterthurer gibt Rezept-Fälschung nach 15 Minuten zu – trotzdem muss er in Haft

Neue E-Mail, neue Telefonnummer und neues Datum: Mit diesen Tricks fälschte ein 38-jähriger Winterthurer sein abgelaufenes Rezept für ein ADHS-Medikament. Dass er schnell Reue zeigte, schützte ihn am Ende nicht vor einer Verurteilung.
21.05.2024, 04:2321.05.2024, 04:23
Maarit Hapuoja / ch media
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Ein 38-jähriger IV-Rentner aus Winterthur hatte ein Rezept für das ADHS-Medikament Focalin. Da das Rezept mittlerweile abgelaufen war, wollte er das ursprünglich ausgestellte Papier selbst erneuern. So bearbeitete der 38-Jährige an einem Donnerstagmittag mit einem Programm auf seinem Tablet das PDF-Dokument des Rezepts. Er änderte das Datum und ersetzte die Telefonnummer der Ärztin durch seine persönliche Handynummer.

Neues Datum und neue Nummer sollten das Rezept auffrischen

Der IV-Rentner reichte dann das verfälschte ärztliche Rezept per E-Mail bei einer Apotheke in der Stadt Zürich ein. Die Nachricht schickte er allerdings von einer selbst kreierten E-Mail-Adresse ab, die den Namen der Ärztin, der ursprünglichen Ausstellerin des Rezeptes, beinhaltete. Er wollte damit gegenüber dem Personal den falschen Anschein erwecken, über ein gültiges Rezept zu verfügen und so für seinen Eigenkonsum das Medikament Focalin zu erhalten, wie in einem Strafbefehl zu lesen ist, den ZüriToday einsehen konnte.

Focalin ist ein Medikament, das zur Behandlung von ADHS verschrieben wird. Es enthält den Wirkstoff Dexmethylphenidat, das die Hauptsymptome wie Ablenkbarkeit, rasch nachlassende Aufmerksamkeit, Impulsivität, verstärkte motorische Aktivität und gestörtes Sozialverhalten mildern kann. Es ist wirksamer, aber ähnlich wie das ebenfalls bei ADHS häufig verwendete Medikament Ritalin.

Er stand nur 15 Minuten hinter seinem betrügerischen Plan

Die Überzeugung von seinem betrügerischen Plan liess wohl schnell nach. Denn nur 15 Minuten später landete im Postfach der Apotheke die nächste E-Mail des 38-Jährigen. Darin räumte er ein, dass er das ärztliche Rezept selbst verfasst hatte. Er schrieb, die Apotheke könne seine vorherige E-Mail wieder vergessen.

Der Winterthurer wurde wegen Urkundenfälschung zu 30 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird vollzogen. Dazu muss er die Verfahrenskosten von 800 Franken bezahlen.

Die betroffene Apotheke will sich zum konkreten Fall nicht äussern, teilt aber auf Anfrage mit, dass die Gültigkeit eines Rezepts stets durch eine Apothekerin bzw. einen Apotheker überprüft werden muss. «Wir verfügen diesbezüglich über entsprechende Prozesse.»

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