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Mann rennt auf LSD durch Dietikon und schubst Polizist

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Bild: getty images

Mann rennt auf LSD durch Dietikon und schubst Polizist

Bei einem Einsatz im April letzten Jahres trafen Beamte auf einen nackten Mann, der unter Drogeneinfluss durch Dietikon rannte. Nachdem der Mann gegenüber einem Polizisten tätlich geworden war, konnte der Flitzer schliesslich festgenommen werden.
28.11.2023, 05:5128.11.2023, 05:51
Angela Rosser / ch media
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Im April 2022 ging bei der Einsatzzentrale der Polizei um etwa 19.30 Uhr eine Meldung über einen nackten Mann in Dietikon ein. Als die Polizeipatrouille, bestehend aus zwei Beamten, am Ort des Geschehens eintraf, sahen sie einen damals 24-jährigen Mann, der nackt auf der Bremgartenstrasse Richtung Rudolfstetten rannte.

Verfolgungsjagd durch Dietikon

Wie aus dem entsprechenden Strafbefehl den ZüriToday einsehen konnte, hervorgeht, kam der Beschuldigte der Aufforderung zum Anhalten nicht nach. Der gebürtige Amerikaner rannte weiter Richtung Stadthaus Dietikon davon.

Die Polizisten trafen den 24-Jährigen vor dem Eingang des Stadtkellers in Dietikon am unteren Ende einer Treppe an. Der Beschuldigte rannte jedoch plötzlich auf einen der Polizisten zu und versuchte dessen Taser zu ergreifen. Als ihm das nicht gelang, stiess er den Beamten am Oberkörper zurück. Dadurch wurde dieser auf unbekannte Weise leicht am Ellenbogen verletzt.

Flüchtiger stand unter Drogeneinfluss

Der Polizist nahm die Verfolgung auf und konnte den flüchtenden Flitzer schlussendlich festnehmen. Wie in dem Strafbefehl weiter festgehalten ist, stand der Mann bei seinen Handlungen unter Drogeneinfluss.

Er habe noch am selben Tag um etwa 14 Uhr eine «LSD-Tablette» eingenommen. Aufgrund der konsumierten Droge war er nicht mehr in der Lage, das Unrecht seiner Taten einzusehen beziehungsweise entsprechend zu handeln. Durch das Einnehmen der Droge nahm er aber zumindest in Kauf, die eigene Unzurechnungsfähigkeit zu verursachen und schuldunfähig zu werden.

Busse und aufgeschobene Geldstrafe

Bereits im Juni 2023 stand der Student wegen dieses Vergehens vor Gericht. Er wurde wegen «Verübung einer Tat in selbst verschuldeter Unzurechnungsfähigkeit» und «Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes» zu einer bedingten Geldstrafe in der Höhe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt und erhielt eine Busse in der Höhe von 400 Franken. Die Geldstrafe wurde mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben. Die Verfahrenskosten wurden dem Beschuldigten angelastet.

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