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SVP-Jurist Vogt relativiert Durchsetzungsinitiative

SVP-Nationalrat und Jurist Hans-Ueli Vogt.
SVP-Nationalrat und Jurist Hans-Ueli Vogt.
Bild: KEYSTONE

«Wer hier geboren ist, soll bleiben» – SVP-Jurist Vogt relativiert Durchsetzungsinitiative

Wer in der Schweiz geboren ist, soll auch bei einer Annahme der Durchsetzungsinitiative nicht ausgeschafft werden. Diese Meinung vertritt der Zürcher SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt.
03.01.2016, 16:2904.01.2016, 16:42
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«Wer hier geboren ist, soll auch nach einer Annahme der Durchsetzungsinitiative in der Schweiz bleiben dürfen», sagte Vogt in einem Interview mit der «Schweiz am Sonntag». «Secondos gehören zwar nicht zur Gemeinschaft der Schweizer Bürger, aber sie gehören zu unserer Rechts- und Sozialgemeinschaft. Aus dieser Gemeinschaft können und sollen wir Menschen nicht ausschliessen.»

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Der Bundesrat und das Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung. In ihrer Stellungnahme Ende Dezember hatte Justizministerin Simonetta Sommaruga unter anderem explizit davor gewarnt, dass im Falle einer Annahme in der Schweiz geborene Ausländer bei gewissen Vergehen des Landes verwiesen werden müssten.

Am 28. Februar stimmt das Volk über die Durchsetzungsinitiative ab. Mit ihr will die SVP die buchstabengetreue Umsetzung der Ausschaffungsinitiative erreichen. Das Parlament hat in der Frühjahrssession entschieden, dass nur die schwersten Delikte zu einer automatischen Ausschaffung führen. Ausnahmsweise soll das Gericht zudem von einer Ausschaffung absehen können, wenn diese für den Ausländer oder die Ausländerin einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Der SVP ist diese Klausel jedoch ein Dorn im Auge.

Was ist rechtlich gesehen ein Ausländer?

Im Interview kritisiert Nationalrat Vogt denn auch, dass sich die Härtefallklausel des Umsetzungsgesetzes nicht auf den Fall der Secondos beschränke. «Das ist der ganz grosse Fehler, den das Parlament gemacht hat.» Es habe stattdessen eine Interessenabwägung vorbehalten für alle Fälle.

«Ausländer im Sinne der Initiative ist nicht jemand, der hier geboren ist.»

«Wie jede Verfassungsbestimmung werden Gerichte auch die Durchsetzungsinitiative auslegen müssen», sagte Vogt weiter. Die Initiative ziele «nicht primär auf Secondos», sondern vor allem auf schlecht integrierte Ausländer ab.

Überlege man sich, was der Sinn und Zweck der Initiative sei, dann glaube er, dass dieser Sinn und Zweck bei Menschen, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, nicht gegeben sei. Man werde sich überlegen müssen, was rechtlich gesehen ein Ausländer ist. «Dann wird man zum Schluss kommen: Ausländer im Sinne der Initiative ist nicht jemand, der hier geboren ist.» (dwi/sda)

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69 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Jaklar
03.01.2016 06:19registriert September 2015
So steht es aber nicht geschrieben. Wenn diese verschärfungsinitiative durchkommt, dann muss jemand der zweimal schneller als 16kmh zu schnell unterweg
war das land verlassen.
Das ist ja das irrwitzige bei dieser initiative.
Ist das so schwer zu verstehen. Lest den originaltext und hört nicht auf die svp . Die erzählen uns was ihnen gerade passt. Wahrheiten sind da nebensache. Das seit jahren. Die schädigen die schweiz nur um stimmen zu holen
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koks
03.01.2016 10:34registriert August 2015
Die Initiative will gemäss ihrem Wortlaut klar Secondos ausschaffen. Da gibts nichts schönzureden.
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Zudem frage ich mich, weshalb Geldwäscherei und Steuerdelikte kein Ausschaffungsgrund sind? Weils die klassischen Delikte der SVP-Klientel sind?
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Robert K.
03.01.2016 10:10registriert Februar 2015
Die offizielle Meinung der SVP ist das nicht. Wenn nicht einmal die SVP weiss, was ihre Initative tatsächlich will, dann gibt es nur eines sie abzulehnen.
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