Sollen unverheiratete Paare Samenspenden in Anspruch nehmen dürfen? Sollen künstlich erzeugte Embryonen vor der Implantation in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten untersucht und allenfalls aussortiert werden dürfen? Sollen unfruchtbare Frauen Eizellenspenden erhalten dürfen?
Diese und ähnliche Fragen sind im Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Dieses befindet sich in Revision. Heute hat die Nationale Ethikkommission (NEK) ihre Erwägungen öffentlich dargelegt, welche Praktiken künftig wie geregelt werden sollen. watson erklärt die wichtigsten Empfehlungen der NEK in Reihenfolge der Relevanz und des Kontroversitätsgrades der Debatte:
Status Quo:
2001 ist die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) verboten worden. Diese ermöglicht es, Embryonen vor Implantation in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten oder Behinderungen zu kontrollieren. Die Gegner der PID kritisieren, dass der Mensch damit in unzulässiger Weise auf den Lauf der Natur Einfluss nehme. Für die Aussortierung genetisch vorbelasteter Embryonen verwenden die PID-Gegner hinter vorgehaltener Hand auch den Begriff «Eugenik», den die Nationalsozialisten prägten.
Vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung
Der Bundesrat will die PID unter strengen Auflagen zulassen. So dürfen nur diejenigen Paare auf PID zurückgreifen, die nachweislich an Erbkrankheiten leiden und sichergehen wollen, dass diese in einem einzupflanzenden Embryo nicht vorhanden sind. Die NEK bestärkt den Bundesrat in dieser Haltung. Die PID sei der Pränataldiagnostik, die natürlich befruchteten Paaren offensteht, gleich zu setzen. Uneinig ist die NEK mit dem Vorschlag des Bundesrates, dass Paare mit Erbkrankheiten höchstens acht Embryonen künstlich entwickeln und demnach im schlimmsten Fall diese auch wieder vernichtet werden dürfen. Die NEK ist gegen eine Beschränkung der Anzahl Embryonen.
Parlamentarische Kontroverse
Die Wissenschaftskommission des Ständerates hat den Gesetzesvorschlag des Bundesrates bereits behandelt. Im Gegensatz zum Bundesrat möchte die Kommission weder eine Beschränkung der Zahl künstlich erzeugter Embryonen, noch möchte sie rigide Zulassungsbeschränkungen für PID. Die Wissenschaftskommission des Ständerates möchte sogenannte Aneuploidie-Screenings zulassen, die es erlauben, sehr viel mehr Krankheiten festzustellen, was zu einer grösseren Zahl aussortierter Embryonen führen würde.
Status Quo
Die Praxis der Leihmutterschaft, dass also eine dritte Frau den Embryo eines Paares austrägt, ist momentan verboten. In der derzeit laufenden Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist hierin keine Änderung vorgesehen. Die Mehrheit der NEK hält es aus ethischer Perspektive für möglich, das Verbot aufzuheben. Sie befürchtet jedoch, dass nicht für alle Beteiligten faire Bedingungen geschaffen werden können, wenn es zur zu erwartenden Kommerzialisierung der Leihmutterschaft kommt.
Künftig
Es gibt auf nationaler Ebene keine politischen Bestrebungen die Leihmutterschaft zuzulassen. Die Leihmutterschaft bleibt also bis auf Weiteres verboten. Hingegen soll die Einreise und der legale Aufenthalt von im Ausland im Rahmen einer Leihmutterschaft geborenen Kindern von Schweizer Eltern besser geregelt werden.
Status Quo
Die Eizellenspende ist im Gegensatz zur Samenspende derzeit verboten. Die NEK kritisiert diese Diskriminierung der Eizellenspende gegenüber der Samenspende. Insbesondere gebe es einen Überschuss an befruchteten Eizellen von Paaren, deren Kinderwunsch sich bereits erfüllt hat. Diese Eizellen werden derzeit der Wissenschaft zur Verfügung gestellt oder vernichtet. Es spreche nichts dagegen, diese befruchteten Eizellen anderen kinderlosen Paaren zur Verfügung zu stellen.
Künftig
Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative verlangen sieben Bundesparlamentarier, dass die Eizellenspende im Rahmen der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes zugelassen wird. In den Räten ist die parlamentarische Initiative noch nicht behandelt worden, eine Abschaffung des Verbotes ist ungewiss bis unwahrscheinlich.
Status Quo
Nach geltendem Gesetz dürfen nur verheiratete Paare eine Samenspende in Anspruch nehmen und nur heterosexuelle Paare können verheiratet sein. Die NEK kritisiert diese Diskriminierung und weist darauf hin, dass «Natur» und «Natürlichkeit» kulturelle Konstrukte sind, die deshalb als Argumente gegen Samenspenden ausserhalb eines verschiedengeschlechtlichen Elternkonstrukts sehr problematisch seien.
Künftig
Es gibt derzeit auch in der Frage der Samenspende für gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinstehende keine laufenden politischen Prozesse auf nationaler Ebene. Schwule und Alleinstehende werden bis auf Weiteres legal keine Samenspenden in Anspruch nehmen dürfen. (thi/SDA)