Gesellschaft & Politik

Fortpflanzungsmedizin: Was erlaubt wird, was verboten bleibt

Fortpflanzungsmedizin

Fortpflanzungsmedizin: Was erlaubt wird, was verboten bleibt

13.02.2014, 17:1413.02.2014, 17:39
Mehr «Gesellschaft & Politik»
Bild
Bild: AP

Sollen unverheiratete Paare Samenspenden in Anspruch nehmen dürfen? Sollen künstlich erzeugte Embryonen vor der Implantation in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten untersucht und allenfalls aussortiert werden dürfen? Sollen unfruchtbare Frauen Eizellenspenden erhalten dürfen?

Diese und ähnliche Fragen sind im Fortpflanzungsmedizingesetz geregelt. Dieses befindet sich in Revision. Heute hat die Nationale Ethikkommission (NEK) ihre Erwägungen öffentlich dargelegt, welche Praktiken künftig wie geregelt werden sollen. watson erklärt die wichtigsten Empfehlungen der NEK in Reihenfolge der Relevanz und des Kontroversitätsgrades der Debatte: 

Die nationale Ethikkommission

Die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin ist eine beratende, unabhängige, ausserparlamentarische Fachkommission. Ihr gehören 15 Mitglieder an, darunter Ärzte, Juristen, Ethiker und Theologen. Der Bericht wurde Ende 2013 erarbeitet, unmittelbar vor dem Ende der Amtszeit von sieben Mitgliedern.

1. Präimplantationsdiagnostik

Status Quo:

2001 ist die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) verboten worden. Diese ermöglicht es, Embryonen vor Implantation in die Gebärmutter auf Erbkrankheiten oder Behinderungen zu kontrollieren. Die Gegner der PID kritisieren, dass der Mensch damit in unzulässiger Weise auf den Lauf der Natur Einfluss nehme. Für die Aussortierung genetisch vorbelasteter Embryonen verwenden die PID-Gegner hinter vorgehaltener Hand auch den Begriff «Eugenik», den die Nationalsozialisten prägten. 

Vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung

Der Bundesrat will die PID unter strengen Auflagen zulassen. So dürfen nur diejenigen Paare auf PID zurückgreifen, die nachweislich an Erbkrankheiten leiden und sichergehen wollen, dass diese in einem einzupflanzenden Embryo nicht vorhanden sind. Die NEK bestärkt den Bundesrat in dieser Haltung. Die PID sei der Pränataldiagnostik, die natürlich befruchteten Paaren offensteht, gleich zu setzen. Uneinig ist die NEK mit dem Vorschlag des Bundesrates, dass Paare mit Erbkrankheiten höchstens acht Embryonen künstlich entwickeln und demnach im schlimmsten Fall diese auch wieder vernichtet werden dürfen. Die NEK ist gegen eine Beschränkung der Anzahl Embryonen.

Parlamentarische Kontroverse

Die Wissenschaftskommission des Ständerates hat den Gesetzesvorschlag des Bundesrates bereits behandelt. Im Gegensatz zum Bundesrat möchte die Kommission weder eine Beschränkung der Zahl künstlich erzeugter Embryonen, noch möchte sie rigide Zulassungsbeschränkungen für PID. Die Wissenschaftskommission des Ständerates möchte sogenannte Aneuploidie-Screenings zulassen, die es erlauben, sehr viel mehr Krankheiten festzustellen, was zu einer grösseren Zahl aussortierter Embryonen führen würde. 

«Für die Aussortierung genetisch vorbelasteter Embryonen verwenden die PID-Gegner hinter vorgehaltener Hand auch den Begriff Eugenik, den die Nationalsozialisten prägten.» 

2. Leihmutterschaft

Status Quo

Die Praxis der Leihmutterschaft, dass also eine dritte Frau den Embryo eines Paares austrägt, ist momentan verboten. In der derzeit laufenden Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes ist hierin keine Änderung vorgesehen. Die Mehrheit der NEK hält es aus ethischer Perspektive für möglich, das Verbot aufzuheben. Sie befürchtet jedoch, dass nicht für alle Beteiligten faire Bedingungen geschaffen werden können, wenn es zur zu erwartenden Kommerzialisierung der Leihmutterschaft kommt.  

Künftig

Es gibt auf nationaler Ebene keine politischen Bestrebungen die Leihmutterschaft zuzulassen. Die Leihmutterschaft bleibt also bis auf Weiteres verboten. Hingegen soll die Einreise und der legale Aufenthalt von im Ausland im Rahmen einer Leihmutterschaft geborenen Kindern von Schweizer Eltern besser geregelt werden. 

3. Eizellen- und Embryonenspende 

Status Quo

Die Eizellenspende ist im Gegensatz zur Samenspende derzeit verboten. Die NEK kritisiert diese Diskriminierung der Eizellenspende gegenüber der Samenspende. Insbesondere gebe es einen Überschuss an befruchteten Eizellen von Paaren, deren Kinderwunsch sich bereits erfüllt hat. Diese Eizellen werden derzeit der Wissenschaft zur Verfügung gestellt oder vernichtet. Es spreche nichts dagegen, diese befruchteten Eizellen anderen kinderlosen Paaren zur Verfügung zu stellen. 

Künftig 

Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative verlangen sieben Bundesparlamentarier, dass die Eizellenspende im Rahmen der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes zugelassen wird. In den Räten ist die parlamentarische Initiative noch nicht behandelt worden, eine Abschaffung des Verbotes ist ungewiss bis unwahrscheinlich. 

4. Samenspende für Alleinstehende sowie unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare 

Status Quo

Nach geltendem Gesetz dürfen nur verheiratete Paare eine Samenspende in Anspruch nehmen und nur heterosexuelle Paare können verheiratet sein. Die NEK kritisiert diese Diskriminierung und weist darauf hin, dass «Natur» und «Natürlichkeit» kulturelle Konstrukte sind, die deshalb als Argumente gegen Samenspenden ausserhalb eines verschiedengeschlechtlichen Elternkonstrukts sehr problematisch seien. 

Künftig 

Es gibt derzeit auch in der Frage der Samenspende für gleichgeschlechtliche Paare oder Alleinstehende keine laufenden politischen Prozesse auf nationaler Ebene. Schwule und Alleinstehende werden bis auf Weiteres legal keine Samenspenden in Anspruch nehmen dürfen. (thi/SDA)

 

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
0 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!