Angriff auf Juden: Kosovare hätte die Schweiz seit 16 Jahren verlassen müssen
Es passierte auf offener Strasse in Zürich Wiedikon. Völlig unvermittelt wurde am Montagabend ein 26-jähriger orthodoxer Jude mit Faustschlägen traktiert. Der Täter, ein 40-jähriger Kosovare, äusserte sich dabei wiederholt antisemitisch. Passanten überwältigten ihn und hielten ihn fest, bis die Polizei eintraf. Das Opfer erlitt leichte Verletzungen, Schürfwunden am Körper und am Hals. Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel im Oktober 2023 und dem darauffolgenden Gazakrieg häufen sich antisemitisch motivierte Vorfälle.
Die Attacke löste grosse Empörung aus. Die Tat erfülle ihn mit «Abscheu», sagte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos, früher SP) gegenüber der NZZ. Er forderte die Ausschaffung des Mannes. Der Nebelspalter berichtete am Mittwoch, dass diese schon lange hätte erfolgen müssen.
Er kam als Zwölfjähriger in die Schweiz
Am Kanton Zürich liegt es nicht, dass sich der Kosovare noch immer in der Schweiz aufhält. Recherchen dieser Zeitung zeigen, dass ihn das kantonale Migrationsamt schon im Mai 2010 des Landes verwies, weil er kriminell geworden war. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Doch der Mann wehrte sich gegen seine Abschiebung und reichte 2015 ein Asylgesuch ein. Er blitzte ab. Im Oktober 2019 erzielte er aber einen juristischen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht gewährte ihm die vorläufige Aufnahme, weil es eine Wegweisung in den Kosovo aus gesundheitlichen Gründen für unzumutbar hielt. Der Mann lebte stets bei seinen Eltern in der Schweiz und begab sich in all den Jahren nur für Kurzaufenthalte in den Kosovo.
Die Gerichtsurteile geben einen Einblick in das schwierige Leben des Kosovaren. Im Alter von 12 Jahren kam er im Herbst 1997 im Rahmen des Familiennachzugs in den Kanton Zürich, zusammen mit seiner Mutter und drei Geschwistern. Der Start war schwierig. Nach Abschluss der Primarschule besuchte er eine Sonderschule. Eine Anlehre als Reifenfachmann in einem Pneuhaus brach er nach acht Monaten ab. Dann geriet er auf die schiefe Bahn.
Die Jugendanwaltschaft verurteilte ihn im Jahr 2003 zuerst zu 14 Tagen bedingter Haft wegen mehrfachen Raubs und anderer Delikte, dann zu unbedingter Haft unter anderem wegen Angriffs. Als Erwachsener setzte er sich ohne Ausweis ans Steuer eines Autos und baute einen Unfall. Als Mitglied einer Bande verübte er 14 Einbrüche, bei denen mehr als 100'000 Franken erbeutet wurden.
Auch bei einem fingierten Überfall auf einen Tankstellenshop war er mit von der Partie. Am 8. Dezember 2009 kassierte er vom Bezirksgericht Meilen eine Freiheitsstrafe von 35 Monaten (davon 17 unbedingt) wegen Raubs, gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, mehrfacher einfacher Körperverletzung, Drogen- und anderen Delikten. Ein Opfer erlitt nach einem Faustschlag eine Hirnerschütterung.
Medizinische Versorgung gab den Ausschlag
Das Bundesgericht hielt im Oktober 2012 fest: Das Migrationsamt habe dem Kosovaren zu Recht das Bleiberecht entzogen. Er sei uneinsichtig und verfüge über eine hohe kriminelle Energie.
Drei Jahre später setzte der Mann auf die Karte Asyl. Auf den ersten Blick mag das wenig Sinn ergeben. Es gibt in den Gerichtsurteilen keine Hinweise darauf, dass er, der als Zwölfjähriger in die Schweiz zog, in seiner Heimat aus politischen oder religiösen Gründen verfolgt würde. Wenig überraschend trat das Staatssekretariat für Migration denn auch nicht auf das Asylgesuch ein und ordnete die Ausschaffung an.
Dagegen wehrte sich der Kosovare. Er beantragte vor dem Bundesverwaltungsgericht eine vorläufige Aufnahme. Unter diesem Titel können Ausländer trotz negativen Asylentscheids in der Schweiz bleiben, wenn eine Rückkehr in die Heimat unzumutbar ist – etwa wegen eines Bürgerkriegs. Beim Kosovaren spielte die mangelnde medizinische Versorgung die entscheidende Rolle.
Vorläufige Aufnahme kürzlich aufgehoben
Klar ist: Der Mann fürchtete sich vor der Ausschaffung. Er wusste nicht, wie er sich im Kosovo zurechtfinden sollte. Nach Abschluss des ausländerrechtlichen Verfahrens stellten Psychiater fest, dass er an paranoider Schizophrenie und an einer zerebralen Störung leidet. Der Mann argumentierte, er könne den Alltag nicht allein bewältigen und sei auf seine Familie angewiesen. Die Störung sei verantwortlich für seine Lernschwäche und seine verminderte Aufmerksamkeit. Im Kosovo, so der Mann, sei eine adäquate psychiatrische Betreuung nicht gewährleistet.
Das Bundesverwaltungsgericht folgte seiner Argumentation und ordnete im Oktober 2019 die vorläufige Aufnahme an. Es warnte den Mann aber, dass der Entscheid bei erneuter Delinquenz anders ausfallen könnte.
Wegen des Angriffs auf den orthodoxen Juden hat die Staatsanwaltschaft unterdessen Untersuchungshaft beantragt. Zudem hat das Staatssekretariat für Migration vor Kurzem die vorläufige Aufnahme aufgehoben. Die Rekursfrist dagegen beträgt 30 Tage und läuft noch. (aargauerzeitung.ch)
