Das Bundesverwaltungsgericht, das in Asylfragen die höchste Instanz ist, hat sich im Rahmen eines konkreten Asylverfahrens zu Syrien-Flüchtlingen geäussert. Es fordert die Regierung auf, einen noch nie angerufenen Artikel im Asylgesetz zu nutzen.
Heute wird jeder Fall einzeln geprüft. Mit dem besagten Artikel könnte der Bundesrat aber Schutzbedürftigen aus Syrien für die Dauer eines Krieges oder einer Situation allgemeiner Gewalt vorübergehenden Schutz gewähren. Täte der Bundesrat dies, müsste das Gericht nicht mehr die momentane Faktenlage berücksichtigen, die sich ständig ändert. Die Flüchtlinge könnten für die Dauer des Konflikts bleiben, müssten aber in ihre Heimat zurückkehren, wenn die Krise vorüber ist.
Das Urteil wurde am Donnerstag publiziert. Die «Neue Zürcher Zeitung» berichtete am Freitag darüber und sprach von einem «ungewöhnlichen Appell». Gemäss der Zeitung argumentiert das Gericht in St.Gallen unter anderem damit, dass mit der kollektiven Behandlung das Asylverfahren entlastet würde. Ob die Variante mit dem Schutzstatus effizienter ist, bezweifelt die Zeitung dagegen.
Käme der Bundesrat dem Appell nach, könnten Syrerinnen und Syrer laut «NZZ» in der Schweiz Aufnahme finden. Die Asylverfahren der einzelnen Personen würden erst dann im Detail geprüft, wenn eine Rückkehr überhaupt wieder möglich ist.
Der Bund lehnte es bislang ab, den Flüchtlingen aus Syrien den Sonderstatus zu gewähren. Dies habe das Staatssekretariat für Migration am Donnerstag bekräftigt, schreibt die «NZZ».
Die Bedingungen für Syrien-Flüchtlinge hatte das Gericht schon in den vergangenen Wochen gelockert. Es entschied vor zwei Wochen, dass Deserteure ähnlich wie solche aus Eritrea mit drakonischen Strafen rechnen müssen und deshalb als Flüchtlinge anerkennt werden.
Im jüngsten Urteil, in dem der Appel enthalten ist, entschieden die Richter, dass auch Menschen als Flüchtlinge anzusehen sind, die in Syrien an Anti-Regime-Demonstrationen teilgenommen haben. (trs)