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Auch Snapchat hätte #GeriGate nicht verhindert

Dieses Gespenst taugt eher nicht zum Sexting.
Dieses Gespenst taugt eher nicht zum Sexting.bildmontage: watson/Business insider
Verhängnisvolle Smartphone-Fotos

Auch Snapchat hätte #GeriGate nicht verhindert

Gelöscht bedeutet nicht für immer verschwunden. Diese digitale Binsenweisheit gilt auch für die immer populärer werdende App Snapchat.
18.08.2014, 16:2319.08.2014, 08:20
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Es dauerte nicht sehr lang, bis der mit Nackt-Selfies in die Schlagzeilen geratene Aargauer Politiker Geri Müller den Ratschlag erhielt, er solle doch in Zukunft besser Snapchat verwenden.

Gut gemeint ist in diesem Fall allerdings nicht gut beraten. Darum sei an dieser Stelle noch einmal für alle Nacktselfie-Liebhaber betont: Die mit Snapchat verschickten Bilder werden zwar nach kurzer Zeit automatisch «gelöscht», doch aus dem Schneider ist man(n) nicht.

Auch wenn Snapchat angeblich darauf ausgerichtet ist, die auf fremden Smartphones empfangenen Aufnahmen nicht zu speichern: Während das Bild auf dem Display angezeigt wird, kann problemlos ein Screenshot erstellt werden.

Snapchat warnt den Absender vor solchen Aktionen. In der App wird bei der verschickten Nachricht die Mitteilung «Screenshot!» eingeblendet. Allerdings gibt es die Funktion nicht für alle gängigen Smartphones. Immerhin scheint es auf dem iPhone tadellos zu klappen.

Keine verfänglichen Posen!

Mit etwas mehr Aufwand lassen sich ausserdem Snapchat-Fotos «retten», die angeblich gelöscht wurden. Das gleiche Problem kennen PC-Nutzer vom virtuellen Papierkorb. Nur weil dieser per Knopfdruck geleert wird, sind die Dateien nicht zwingend weg, sondern liegen nur irgendwo in den Tiefen des Systems verborgen. Zumindest für Android gab es sogar Apps, die Videos und Bilder bequem wiederherstellen.

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Fazit: Die offiziell für iOS und Android erhältliche Gratis-App liegt gerade bei jungen Leuten voll im Trend – und macht den Social-Media-Platzhirschen die Nutzer abspenstig. Wie bei Facebook oder anderen US-Unternehmen gilt es aber die im Vergleich mit der Schweiz laschen Datenschutz-Bestimmungen in Erinnerung zu rufen.

Wer sich unbedingt in verfänglichen Posen zeigen will, sollte zumindest sicherstellen, dass er/sie auf den gemachten Bildern nicht (mit Gesicht) zu identifizieren ist. Aber eigentlich raten wir ganz davon ab!

Ausserdem bergen gerade die erweiterten Snapchat-Funktionen zusätzliche Risiken. Wer sich am Arbeitsplatz vor der Kamera entblösst, sollte auf die Standortbestimmung («Smart Filters») verzichten.

quelle: youtube
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