
Kommt die Lex Sommaruga? Die Pläne der Justizministerin Simonetta Sommaruga für eine Verschärfung der Lex Koller gehen laut NZZ weiter als bislang bekannt.Bild: RUBEN SPRICH/REUTERS
08.06.2015, 05:2008.06.2015, 09:08
Personen, die nicht in der Schweiz ansässig sind, ist es heute nur beschränkt erlaubt, Häuser und Land in der Schweiz zu kaufen. Dafür sorgt die sogenannte Lex Koller, das Gesetz, das einst gegen den «Ausverkauf der Heimat» geschaffen worden war. Doch das Regelwerk ist wegen seiner vielen Ausnahmen löchrig. Bundesrätin Simonetta Sommaruga strebt nun eine Verschärfung an, wie die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Montagsausgabe berichtet.
Die Justizministerin erhielt Anfang April einen Auftrag vom Gesamtbundesrat. Laut der NZZ, die aus einem Grundlagenpapier zitiert, will der Bundesrat deutlich weiter gehen als bislang bekannt:
- Ausländische Investoren sollen keine Geschäftsliegenschaften mehr kaufen dürfen. Heute gibt es dafür eine Ausnahme. Es soll auch verboten werden, solche Gebäude später in Wohnungen umzunutzen.
- Immobiliengesellschaft sollen ebenfalls der Lex Koller unterstellt werden. Damit soll ausländisches Kapital vom Schweizer Immobilienmarkt ferngehalten werden.
- Missbrauchsfälle sollen auch im Nachhinein aufgerollt werden können. Heute sind den Behörden oft die Hände gebunden.
- Nichteuropäer sollen ihre Wohnungen verkaufen müssen, wenn sie die Schweiz verlassen.
- Kantone sollen die Überwachung der Lex Koller dem Bund delegieren können.
Sommaruga wagt sich mit den Plänen auf heikles Terrain. Das Parlament lehnte ähnliche Vorschläge erst vor einem Jahr explizit ab, als der Ständerat sich gegen Motionen von Jacqueline Badran wehrte. Die Zürcher SP-Nationalrätin gilt als vehemente Kämpferin für strengere Regeln für ausländische Akteure am Immobillienmarkt. (trs)

Die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran sichtlich verärgert bei einer Debatte des Ständerats zur Lex Koller. Bild: KEYSTONE
Das könnte dich auch noch interessieren:
Zwölf Stände lehnten einst die Verträge von Schengen und Dublin ab, elf stimmten zu. Entscheidend war aber nur das Volksmehr. Das zeigt, warum die Frage über die Art des Referendums so umstritten ist.
Reicht das einfache Volksmehr für die Annahme der neuen bilateralen Verträge mit der EU, das fakultative Referendum? Oder braucht es auch die Mehrheit der Kantone, das obligatorische Referendum?