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Verwirrung um Freilassung von zum Tode verurteilter Christin

Hochzeitsfoto von Ischag und Wadi. Bild: facebook
Hochzeitsfoto von Ischag und Wadi. Bild: facebook
Sudan

Verwirrung um Freilassung von zum Tode verurteilter Christin

Ein sudanesisches Berufungsgericht soll die Freilassung einer wegen Abfalls vom Islam zum Tode verurteilten Christin angeordnet haben. Die sudanesische Regierung bestreitet jedoch die Freilassungs.
23.06.2014, 16:2717.04.2020, 16:46
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Die Richter hätten das Todesurteil gegen die 27-jährige Mariam Jahia Ibrahim Ischag aufgehoben, berichtete die Sudan News Agency. «Mariam wurde vor einer Stunde freigelassen», sagte einer ihrer Anwälte am Montag in Khartum. Die junge Frau habe das Gefängnis bereits verlassen, doch würden die Behörden erst am Dienstag die Gründe für ihre überraschende Freilassung mitteilen, sagte der Jurist, der sich ebenso wie vier andere Menschenrechtsanwälte ohne Honorar des Falles angenommen hatte.

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Meriam Ibrahim (Archivaufnahme)Bild: AP/Al Fajer

Anderen Presseberichten zufolge bestreitet die sudanesische Regierung die Freilassung. Das Aussenministerium in Khartum erklärte am Sonntag, entsprechende Äusserungen eines Mitarbeiters des Ministeriums seien schlichtweg aus dem Zusammenhang gerissen worden.

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Im Gefängnis Kind geboren

Der Fall der 27-jährigen Mariam hatte international Aufsehen erregt. Das Al-Hadsch-Jusif-Gericht in Khartum hatte Mitte Mai angeordnet, die Frau wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie) zu hängen. Sie könne dem nur entkommen, wenn sie ihrem Glauben abschwöre und zum Islam zurückkehre, hiess es.

Wenige Wochen später hatte Ischag im Gefängnis eine Tochter zur Welt gebracht - ohne medizinische Hilfe und in Fussketten.

Als Christin erzogen

Ischags Vater ist Muslim, die Mutter eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Die Frau war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden und hatte einen Christen geheiratet. Diese Verbindung wurde im Sudan nicht anerkannt, so dass der während des Verfahrens schwangeren Frau wegen ausserehelichen Geschlechtsverkehrs auch 100 Peitschenhiebe drohten.

Nach der im Sudan geltenden Scharia - der islamischen Rechtsprechung - wird jeder als Muslim betrachtet, der mindestens einen muslimischen Elternteil hat. (whr/sda/dpa/afp)

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