AHV und Armee: Die Mehrwertsteuer soll es richten
Seit 1995 gibt es in der Schweiz die Mehrwertsteuer. Sie löste die nicht mehr zeitgemässe Warenumsatzsteuer (WUSt) ab. Mit 6,5 Prozent war sie deutlich tiefer als in den Ländern der Europäischen Union, was vom damaligen Finanzminister Otto Stich (SP) durchaus beabsichtigt war. Für Lebensmittel und Hotels gelten zudem niedrigere Sondersätze.
Der Normalsatz wurde seither in mehreren Schritten auf 8,1 Prozent angehoben, vor allem zugunsten von AHV und IV. Und nun könnte ein weiterer Schub folgen, in zweifacher Hinsicht. Am Mittwoch soll der Bundesrat über einen Antrag von Verteidigungsminister Martin Pfister entscheiden, die Mehrwertsteuer für die Aufrüstung der Armee zu erhöhen.
Mit einem ersten Anlauf war Pfister Ende November aufgelaufen. Erstmals machte der Quereinsteiger aus Zug mit den Fallstricken in Bundesbern Bekanntschaft. Jetzt versucht er es erneut. Er will eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozent oder mehr beantragen, berichtete die «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf unabhängige Quellen.
Cassis als Gegner?
Im vertraulichen Antrag schildert Pfister offenbar ein dramatisches Szenario. Ab 2028 sei Russland bereit für einen grossen Angriff, heisst es demnach. Seine Erfolgsaussichten werden unterschiedlich eingeschätzt. Gemäss dem «Tages-Anzeiger» stehen die Chancen gut, und die Mehrwertsteuer könnte sogar um 0,7 oder 0,8 Prozent ansteigen.
Die «NZZ am Sonntag» ist skeptischer. Insbesondere FDP-Bundesrat Ignazio Cassis habe sich gegen Pfisters Steuererhöhung ausgesprochen. Was einigermassen seltsam wäre, denn als Aussenminister erlebt Cassis den Zerfall der regelbasierten Ordnung sehr direkt, zuletzt am WEF in Davos. Er weiss, dass die Schweiz mehr für die Verteidigung tun muss.
Rütteln an der Schuldenbremse
Fragen kann man sich höchstens, woher das Geld kommen soll. Das Parlament hat zwar grundsätzlich eine Anhebung des Armeebudgets auf ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) bis 2032 beschlossen, doch mit der Finanzierung aus dem ordentlichen Staatshaushalt tut es sich schwer. Gleichzeitig wird das Entlastungspaket 2027 sukzessive «abgewickelt».
Eine weitere Möglichkeit wäre die Lockerung der Schuldenbremse, für die sich in letzter Zeit selbst bürgerliche Sicherheitspolitiker offen zeigten. Martin Pfisters Vorgängerin Viola Amherd hatte es versucht und war am Widerstand von Finanzministerin Karin Keller-Sutter (FDP) gescheitert, die dieses Instrument mit Klauen und Zähnen verteidigt.
Die «Amherd-Falle»
Nicht zuletzt aus diesem Grund warf Amherd vor einem Jahr das Handtuch. Wird Martin Pfister nun ebenfalls in der «Amherd-Falle» landen, wie in Bern gemäss «NZZ am Sonntag» gemutmasst wird? Es wäre angesichts der offensichtlichen Fähigkeitslücken der Armee – vor allem gegen Bedrohungen aus der Luft – ein Armutszeugnis für den Bundesrat.
Möglich wäre, dass er mit einer Anhebung um 0,5 Prozent am unteren Ende bleibt. Danach müsste das Parlament darüber befinden, wo Pfister einzig von seiner Mitte-Partei vorbehaltlos unterstützt wird. Die SP verlangt als Vorbedingung einen Verzicht auf den Kampfjet F-35, und die SVP ist grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Auch die AHV braucht Geld
Dabei steht eine weitere Anhebung im Raum, und zwar einmal mehr für die AHV. Oder genauer gesagt zur Finanzierung der 13. AHV-Rente, die im Dezember erstmals ausbezahlt wird. Der Bundesrat will dafür die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent erhöhen. Im Nationalrat fand ein entsprechender Antrag in der letztjährigen Herbstsession eine Mehrheit.
Der Ständerat allerdings will weitergehen. Eine Mitte-links-Allianz will neben der Zusatzrente auch die Abschaffung der «Heiratsstrafe» in der AHV über die Mehrwertsteuer finanzieren und sie um bis zu einem Prozent anheben. Es braucht somit eine Einigung zwischen den Räten. Gleichzeitig hat der Nationalrat entschieden, die Erhöhung bis 2030 zu befristen.
Befristung macht wenig Sinn
Das macht nur bedingt Sinn, denn die 13. AHV-Rente ist gekommen, um zu bleiben. Offenbar hofft die bürgerliche Mehrheit, dass ein höheres Rentenalter irgendwann mehrheitsfähig sein wird. Auch eine befristete Anhebung der Mehrwertsteuer für die Armee ist fragwürdig, denn die schöne Zeit des vermeintlich «ewigen Friedens» ist vorbei.
Höhere Lohnabzüge für die AHV sind allerdings für die Wirtschaft tabu, weil sie die Arbeitskosten verteuern. Die Mehrwertsteuer wird somit immer mehr zur «Allzweckwaffe», um zusätzliche Ausgaben zu finanzieren. Bei der AHV besteht ihr «Reiz» zudem darin, dass die Pensionierten ihre Renten mitbezahlen. Unproblematisch ist sie trotzdem nicht.
Es braucht ein doppeltes Ja
Die Mehrwertsteuer belastet den Konsum, und das in einer Zeit, in der mehr als die Hälfte der Bevölkerung über eine Abnahme ihrer Kaufkraft klagt, wie eine watson-Umfrage im letzten Herbst zeigte. Angesichts steigender Mieten und Krankenkassenprämien könnten es höhere Abgaben auf den Konsum trotz Sondersatz für Lebensmittel schwer haben.
Denn jede Anhebung der Mehrwertsteuer muss von Volk und Ständen abgesegnet werden. Selbst bürgerliche Politiker zweifeln, ob dies bei der Aufrüstung der Armee gelingen würde. Seit einiger Zeit kursiert deshalb ein Vorschlag des St.Galler Mitte-Ständerats Benedikt Würth, eine befristete Erhöhung für AHV und Armee in einer Vorlage zu bündeln.
Selbst wenn sich der Bundesrat am Mittwoch für Pfisters Mehrwertsteuer-Antrag ausspricht, sind somit einige Hürden zu nehmen. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Werden alle Begehrlichkeiten erfüllt, könnte die Mehrwertsteuer auf bis zehn Prozent ansteigen – und «irgendwann doch noch EU-Niveau» erreichen, wie die «NZZ am Sonntag» lamentierte.
