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Gesellschaft & Politik

Sanija Ameti muss wegen Jesus-Schüssen vor Gericht

Sanija Ameti wegen Jesus-Schüssen vor Gericht – so wahrscheinlich ist ein Schuldspruch

Am Mittwoch steht die Polit-Aktivistin wegen Gotteslästerung vor Gericht und hofft auf einen Freispruch. Ein Alt-Bundesrichter ordnet den aussergewöhnlichen Fall ein.
27.01.2026, 07:2727.01.2026, 07:56
Andreas Maurer / ch media

An einem Freitagabend im September 2024 wollte Sanija Ameti nur noch eines: abschalten. Im Keller ihres Wohnhauses in Zürich befestigte sie ein Foto eines alten Gemäldes von Maria und Jesus als Zielscheibe an der Wand. Mit einer Druckluftpistole schoss sie rund 20 Mal auf die Köpfe von Maria und Jesus. Eine unbekannte Person fotografierte sie dabei. Sie bearbeitete das Foto, schrieb «abschalten» darüber und postete es samt Aufnahme des durchlöcherten Bildes auf Instagram.

FILE - Sanija Ameti, Co-President In Operation Libero, poses for a portriat on Nov.2, 2021, at Proger in Bern. (Christian Beutler/Keystone via AP, file)
Switzerland Jesus Poster
Sanija Ameti wurde von einem gewaltigen Shitstorm erfasst.Bild: keystone

Am nächsten Morgen sah der Religionsreporter des «Sonntagsblick» den Beitrag und rief sie an: «Warum schiessen Sie auf Jesus und Maria?» Da erkannte sie den Fehler. Sie löschte den Post und bat um Vergebung.

Doch den Shitstorm konnte sie nicht aufhalten. Sie verlor ihren Job bei der PR-Agentur Farner und fiel in ihrer Partei, der GLP, in Ungnade. Am Mittwoch, fast eineinhalb Jahre später, steht sie nun vor dem Zürcher Bezirksgericht.

Worin besteht die mutmassliche Straftat?

Die Zürcher Staatsanwaltschaft klagt die 33-Jährige wegen Störung der Glaubensfreiheit an. Mit der inszenierten Schiessübung habe sie gläubige Christen in ihrem «Durchschnittsempfinden» verletzt und lächerlich gemacht. Zudem habe sie den Religionsfrieden gefährdet. Mit der bewussten Veröffentlichung auf Instagram habe sie dies zumindest in Kauf genommen, heisst es in der Anklageschrift. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 100 Franken sowie eine Busse von 2500 Franken.

Muss Ameti mit einer Verurteilung rechnen?

Niccolò Raselli (SP) war Bundesrichter von 1995 bis 2012. Auf Anfrage sagt er:

«Es würde mich wundern, wenn Frau Ameti freigesprochen würde.»

Denn gemäss Gesetz genüge es, wenn jemand «öffentlich und in gemeiner Weise (...) Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt».

Ein Bildnis mit Madonna und Jesuskind sei zumindest in katholischen Kreisen Gegenstand religiöser Verehrung. Dieses als Zielscheibe zu nutzen und Fotos ins Netz zu stellen, dürfte die Attribute «öffentlich» und «in gemeiner Weise» erfüllen. Anders als bei Mohammed-Karikaturen könne sie sich auch nicht auf die Meinungsfreiheit berufen.

Vor Gericht wird sie wohl ähnlich argumentieren wie im Interview mit CH Media: Sie habe nichts dabei gedacht und niemanden verletzen wollen. Sie habe an diesem Abend versucht, den Tod ihres Bruders zu verarbeiten, der in ihrer Kindheit in Bosnien erschossen worden war. «Es war keine Provokation, es war ein Fehler», sagte die Juristin, die just wegen ihrer Provokationen bekannt wurde. Zudem könnte sie vor Gericht anmerken, dass ihr der Churer Bischof Josef Maria Bonnemain offiziell vergeben habe.

Diese Argumentation werde ihr jedoch nicht helfen, meint Alt-Richter Raselli. Wenn sie den Straftatbestand erfülle, müsse dieser auch angewendet werden.

Die St.Galler Strafrechtsprofessorin Monika Simmler (SP) meinte hingegen in der «Republik», Ameti erfülle den Straftatbestand nicht, weil sie den Religionsfrieden nicht gefährdet habe. Zudem sei sie durch die öffentliche Kritik bereits überbestraft: «Sie kann ruhig freigesprochen werden.»

Ist der Straftatbestand noch zeitgemäss?

Der Blasphemie-Artikel wird in der Schweiz selten angewendet. Im Schnitt werden pro Jahr 14 Fälle angezeigt. Bekannt ist die Verurteilung eines Bergführers im Jahr 2012: Er beschädigte Gipfelkreuze, um gegen religiöse Symbole zu protestieren.

Regelmässig kommt die Forderung auf, den Straftatbestand abzuschaffen, weil er unzeitgemäss sei. Alt-Richter Raselli erwägt:

«Der Umstand, dass in Westeuropa die Menschen den christlichen Kirchen davonlaufen, könnte nahelegen, die Strafbestimmung als überflüssig zu betrachten.»

Gläubige Menschen, namentlich jüdisch-orthodoxe und muslimische, dürften allerdings anderer Meinung sein.

In Amerika haben religiöse Bewegungen zudem Zulauf. Auch in Europa könnte es zu einem religiösen «Backlash» kommen. Raselli würde die Strafbestimmung daher nicht vorschnell als überholt bezeichnen: «Es geht letztlich um die Bewahrung des religiösen Friedens.» Religiöse Konflikte könnten blutig eskalieren, wie die Geschichte zeige.

Wie ist die Rechtslage in anderen Ländern?

Frankreich ist das erste Land, in dem Gotteslästerung straffrei wurde. Nach den islamistischen Anschlägen auf das Satire-Magazin «Charlie Hebdo» 2015 und nach dem ebenfalls islamistisch motivierten Mord am Lehrer Samuel Paty 2020 wurden allerdings Forderungen nach einem Straftatbestand laut – bisher ohne Folgen. Auch Grossbritannien und die USA haben keine Blasphemie-Gesetze. In Deutschland, Österreich und Italien hingegen gelten ähnliche Regelungen wie in der Schweiz.

Wie sieht Ametis Zukunft aus?

Im Interview Ende 2024 zitierte Ameti die Berner «Grande Dame» Elisabeth de Meuron mit der Frage «Sit ihr öppert oder nämmet ihr Lohn?» Ametis Antwort: «Ich bin nicht ‹öppert›. Ich suche einen neuen Job.» Gemäss ihrem Linkedin-Profil hat sie bisher keinen gefunden. (aargauerzeitung.ch)

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227 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Her Majesty
27.01.2026 07:59registriert Dezember 2022
Sollte sie tatsächlich dafür verurteilt werden, gilt es diese Gesetzte abzuschaffen! Leben wir in einem Gottesstaat à la Iran?
Ich würde ja nichts sagen, hätte sie Reliquien zerstört, Kirchen beschädigt o.ä. Aber sie hat auf eine Katalogseite geschossen!
War es eine doofe, unnötige Aktion von ihr? Ja! Absolut! Sollte das strafrechtliche Folgen haben? Nein! Auf keinen Fall!
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SpitaloFatalo
27.01.2026 08:26registriert März 2020
Wenn ich abschalten möchte, nehme ich auch immer jemanden mit, der mich dabei fotografiert.
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equus asinus
27.01.2026 08:11registriert November 2023
Ich finde, der Alt-Bundesrichter hat es gut gesagt. Wenn der Tatbestand erfüllt ist, muss sie verurteilt werden.
Für mich persönlich ist das Gesetz auch nicht mehr zeitgemäss, wie ganz viele andere auch, aber solange es gilt und eine Person deswegen angezeigt wird (es ist zumindest kein Offizialdelikt), muss sie bei erfüllung des Tatbestands verurteilt werden. Das Strafmass ist dann die zweite Frage.
Das Argument der Professorin sie sei durch öffentliche Kritik genug gestraft, darf im Prozess keine Rolle spielen.
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