Schweiz
Gesellschaft & Politik

«Auf Seiten der Behörden ist sehr viel verbockt worden»

Bei seinem Anschlag in der Türkei wurde Cendrim R. verletzt.
Bei seinem Anschlag in der Türkei wurde Cendrim R. verletzt.Bild: Screenshot/SRF Rundschau
Entschädigung für Schweizer Terrorist

«Auf Seiten der Behörden ist sehr viel verbockt worden»

Cendrim R. brachte in der Türkei drei Menschen um. Für einen Teil seiner vorher in der Schweiz abgesessenen Haftstrafe soll er nun eine Entschädigung von bis zu 60'000 Franken bekommen. Das Geld wird wahrscheinlich seine Familie erhalten.
15.05.2014, 16:2323.06.2014, 17:49
Mehr «Schweiz»

Ein Bericht der SRF-Rundschau sorgt für Schlagzeilen: Der Kanton Aargau muss einem Schweizer Dschihadisten eine Entschädigung von mehreren 10'000 Franken zahlen. Was ist bei den Aargauer Behörden schief gelaufen?

Cendrim R. ist in Brugg im Kanton Aargau aufgewachsen. Unter anderem wegen bewaffneten Raubversuchs und Körperverletzung sass er für zwei Jahre im Gefängnis Lenzburg (AG) in Haft. Zu seiner eigentlichen Freiheitsstrafe kamen aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens zehn Monate Sicherungshaft hinzu. Doch diese war zu Unrecht verordnet worden, stellte jetzt das Bundesgericht fest und spricht ihm deswegen eine Entschädigung zu.

In welcher Höhe die Genugtuung genau liegen wird, wird das Bundesgericht noch entscheiden müssen. Sein Pflichtverteidiger und Präsident der CVP Aargau, Franz Hollinger, hält eine Entschädigung zwischen 30'000 und 60'000 Franken für angebracht. Der Kanton Aargau geht von einem niedrigeren Betrag aus: «Das Bundesgericht zieht die Haftdauer und das Vorleben von Cendrim R. in seinen Entscheid mit ein», so Hans Peter Fricker, Generalsekretär des Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, in der «Rundschau».

Kontakt zu islamistischer Terrororganisation in Syrien

Ob Cendrim R. das Geld überhaupt jemals erhalten wird, ist noch unklar. Denn aktuell befindet sich der 23-Jährige in Untersuchungshaft in der Türkei. Nachdem er aus dem Gefängnis Lenzburg entlassen und anschliessend in den Kosovo ausgeschafft worden war, reiste er nach Syrien, wo er sich einer islamistischen Terrororganisation anschloss.

Anschliessend übte er im März 2014 in der türkischen Provinz Nigde einen Anschlag aus, bei dem zwei Polizisten und ein Lastwagenfahrer getötet wurden. Cendrim R. zeigt keine Reue und bezeichnet den Anschlag als gute Tat. Dem Bericht der «Rundschau» zufolge gehen Experten davon aus, dass R. radikalisiert worden war.

Cendrim R. entscheidet, was mit dem Geld passiert

Hollinger, der in Bezug auf die in der Schweiz ausgeübten Taten die Pflichtverteidigung für Cendrim R. übernommen hatte, hat zu seinem Mandanten keinen Kontakt mehr, seit dieser im Februar 2013 die Schweiz verlassen hat. Aktuell versucht er, mit der Familie von R. und dessen Anwalt in der Türkei Kontakt aufzunehmen, um klären zu können, an wen die Entschädigung ausbezahlt werden soll.

Franz Hollinger, Pflichtverteidiger von Cendrim R.
Franz Hollinger, Pflichtverteidiger von Cendrim R.Bild: Zvg

«Was mit dem Geld passiert, entscheidet mein Mandant. Eine Möglichkeit ist, dass das Geld an seine Familie, die nach wie vor hier in der Schweiz lebt, gehen soll. Denn was will er mit dem Geld in einem türkischen Gefängnis anfangen?», erklärt Hollinger im Gespräch mit watson. Wie lange R. in der Türkei in Haft bleiben wird, ist noch offen.

Sicherheitsstrafe nach zwei Monaten abgelehnt

Wie es zu der fälschlicherweise angeordneten Sicherheitsstrafe überhaupt hat kommen können, ist Hollinger unerklärlich: Am 12. April 2012 hatte Cendrim R. seine zweijährige Haftstrafe abgesessen. Der Antrag auf eine zusätzliche Sicherheitsstrafe war erst zwei Tage davor eingereicht worden – und das, obwohl das psychiatrische Gutachten, auf das man sich dabei bezog, bereits seit November 2011 vorgelegen hatte.

Im Juni 2012 kam dann das Urteil vom Jugendgericht Brugg, nachdem eine Sicherheitsstrafe abgelehnt wurde. Eine stationäre Massnahme würde in R.s Fall nichts bringen. Das Obergericht bestätigte den Entscheid. Dennoch zogen das Amt für Justizvollzug und die Jugendanwaltschaft den Fall weiter, weshalb R. am Ende eine zehn Monate lange Sicherheitshaft absitzen musste, bevor er dann im Februar 2013 die Schweiz verliess.

«Auf Seiten der Behörden ist sehr viel verbockt worden. Hätte man das erste Urteil angenommen, hätte mein Mandant nur zwei Monate in der Sicherheitshaft verbracht – und die Entschädigung würde jetzt deutlich geringer ausfallen», so der Pflichtverteidiger. Die Beschwerde, die jetzt zu einer Entschädigung führen wird, hatte Hollinger im Februar 2014 – und somit vor dem Anschlag in der Türkei – eingereicht.

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
1 Kommentar
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
1
Brand einer Apotheke in Dietlikon ZH verursacht hohen Sachschaden
Beim Brand einer geschlossenen Apotheke in Dietlikon ZH ist am Montagabend ein Sachschaden von mehreren hunderttausend Franken entstanden. Verletzt wurde niemand, wie die Kantonspolizei Zürich mitteilte.

Rund zwei Dutzend Personen seien aus den Wohnungen über der brennenden Apotheke und einem angrenzenden Wohnhaus evakuiert worden, teilte die Kantonspolizei Zürich in der Nacht auf Dienstag mit. Wegen einer im Haus befindlichen Tierarztpraxis sei neben einem Grossaufgebot an Einsatzkräften vorsorglich auch die Tierrettung aufgeboten worden.

Zur Story