Der Streit über die Umsetzung der SVP-Masseneinwanderungsinitiative geht in die nächste Runde. Jetzt verlangen die Kantone, dass sie die künftigen Kontingente für Ausländer aus den EU- und Efta-Staaten selbst bestimmen können, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. «Die Kantone sind allein und abschliessend zuständig für die Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente für EU-/Efta-Staatsangehörige», heisst es in einem Bericht der zuständigen Arbeitsgruppe der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK).
Hinter dem vertraulichen Bericht von Mitte April steht neben der VDK auch die Konferenz der Kantonsregierungen. «Die Kantone können die Kontingente am besten festlegen, weil sie die Bedürfnisse der Wirtschaft und die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort am besten kennen», sagt Benedikt Würth, Volkswirtschaftsdirektor des Kantons St. Gallen und Leiter der zuständigen Arbeitsgruppe.
Die Kantone könnten auch am ehesten eine Interessenabwägung zwischen den beiden Bedürfnissen machen. Im Gegensatz dazu soll der Bund die Kontingente für Ausländer aus den Nicht-EU-und Efta-Staaten, den sogenannten Drittstaaten, bestimmen, wie es gemäss der «NZZ am Sonntag» im Bericht weiter heisst. (rey)