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Erster Fall von Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien

Erster Fall von Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien

Zum ersten Mal ist die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien angewandt worden. Das bestätigte der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission, Professor Wim Distelmans, am Samstag.
17.09.2016, 18:0018.09.2016, 10:46
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Er sei innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von dem Fall unterrichtet worden. Der minderjährige Patient oder die minderjährige Patientin war den Angaben zufolge todkrank. Details wurden nicht genannt.

In Belgien ist seit 2002 ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, sofern die Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus, wenn die Eltern zustimmen.

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«Glücklicherweise gibt es nur wenige Kinder, auf die das zutrifft, aber das bedeutet nicht, dass wir ihnen das Recht auf einen würdevollen Tod verwehren sollten», sagte Distelmans der Zeitung «Het Nieuwsblad», die als erste über den Fall berichtet hatte. Der flämische Sender VRT meldete ergänzend, es gehe in dem Fall eher um einen Teenager als um ein Kind.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der Europäischen Union erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen.

In der Schweiz ist die Tötung auf Verlangen zwar verboten. Doch es ist erlaubt, unheilbar Kranken Gift anzubieten. Die Schweizer Organisationen Exit und Dignitas bieten Sterbenskranken an, ihnen auf Wunsch beim Suizid zu helfen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Massnahmen, ist in zahlreichen Ländern erlaubt beziehungsweise wird geduldet. (wst/sda/dpa)

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