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Das Strafverfahren gegen die Ecstasy-Künstler der !Mediengruppe Bitnik ist eingestellt – aber die Drogen sind weg

So ging das Material des Ecstasy-Kaufs zur Staatsanwaltschaft ...
So ging das Material des Ecstasy-Kaufs zur Staatsanwaltschaft ...Bild: Mediengruppe Bitnik

Das Strafverfahren gegen die Ecstasy-Künstler der !Mediengruppe Bitnik ist eingestellt – aber die Drogen sind weg

16.04.2015, 11:4516.04.2015, 11:48
Simone Meier
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Sie sind zurück und es geht ihnen gut: der Hardware, der Software und all der Ware, die der «Random Dark Net Shopper» für eine Ausstellung in der Kunsthalle St.Gallen im Darknet willkürlich gekauft hatte. Im Namen der Kunst. Nur die zehn gelben Ecstasy-Pillen mit dem eingeprägten Twitter-Logo, die zur Verhaftung, pardon Beschlagnahmung, des Kunstwerks führten, gibt es nicht mehr. Sie wurden von der Staatsanwaltschaft St. Gallen zur Vernichtung frei gegeben.

Die !Mediengruppe Bitnik (die beiden Künstler Carmen Weisskopf und Domagoj Smoljo) hat also Glück gehabt, ihre Kunst ist weder verboten noch beschädigt, nur ein wenig dezimiert – und doch um eine Dimension bereichert. Wie sich das für prozessbasierte Konzeptkunst gehört. «Dies ist ein grosser Tag für uns, für den Bot und die Freiheit der Kunst», teilte sie am Mittwoch nach der Freilassung ihres Materials mit und beruhigte die Fans: «Ja, dem Bot geht es prima. Er hat sogar noch ein paar Bitcoins übrig. Und nein, leider heisst das nicht, dass es jetzt legal ist, in Schweizer Kunsträumen XTC zu konsumieren.»

... und so kam es zurück.
... und so kam es zurück.bild: !mediengruppe bitnik

Am 11. Januar hatte die Staatsanwaltschaft den ‹Random Dark Net Shopper› beschlagnahmt, es könne sein, dass die Ecstasy-Pillen Dritte gefährden, besonders Kinder, hiess es damals. Bitnik konnte jedoch überzeugend erklären, dass es weit mehr als ein Kind brauchen würde, um die Pillen aus einem fest an die Wand geschraubten Plexiglaskasten zu stehlen. Dass es sich da schon um einen richtigen Kunstraub handeln müsste. 

Zudem zeigte sich die Staatsanwaltschaft plötzlich wunderbar kunstverständig und sagte, das «übergeordnete Interesse an einer öffentlichen Debatte und die Fragen, die der ‹Random Darknet Shopper› aufwirft, den Besitz des Ecstasy gerechtfertigt». Die deutsche Kuratorin Inke Arns schrieb auf Facebook: «Der Schweizer Staatsanwalt scheint ein guter Kunstkritiker zu sein.» Und Marina Galperina, die Chefredaktorin des New Yorker Online-Magazins Hopes&Fears twitterte: «Schweizer Staatsanwalt: Es ist ok, online MDMA zu kaufen! (so lange man ein Bot in einem Kunstprojekt ist.)»

Es herrscht also Erleichterung und leichte Belustigung. Bei den Künstlern sowieso. Und vielleicht ja auch bei der Staatsanwaltschaft, die nun nicht mehr einen Präzedenz-Prozess gegen eine Maschine führen muss. Es wäre doch etwas absurd geworden.

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