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Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen die Schweiz im Fall des Genozid-Lügners Dogu Perinçek bestätigt 

Europäischer Gerichtshof: Urteil gegen die Schweiz im Fall des Genozid-Lügners Dogu Perinçek bestätigt 

15.10.2015, 12:0115.10.2015, 15:34
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Dogu Perinçek gewinnt auch vor dem EGMR.
Dogu Perinçek gewinnt auch vor dem EGMR.
Bild: KEYSTONE

Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bestätigt das Urteil der Vorinstanz: Die Schweiz hat mit der Verurteilung des türkischen Ultranationalisten Dogu Perinçek wegen Rassendiskriminierung die Meinungsäusserungsfreiheit verletzt.

In ihrem Urteil hält die Grosse Kammer fest, sie sei sich der Bedeutung der Ereignisse von 1915 bewusst und der Tragweite, welche diese für die Armenier hätte. Das osmanische Reich hatte damals die Deportation und Ermordung von Armeniern angeordnet und durchgeführt. Dogu Perinçek hatte an öffentlichen Veranstaltungen in der Schweiz die Qualifizierung dieser Ereignisse als Genozid an den Armeniern bestritten.

Muss die Schweiz jetzt ihre Gesetze ändern?
Das Urteil für die Schweiz im Fall Dogu Perinçek könnte eine zurückhaltendere Anwendung der Antirassismusstrafnorm oder gar eine Gesetzesrevision nach sich ziehen. Zuvor müsse das Urteil aber eingehend analysiert werden, schreibt das Bundesamt für Justiz (BJ).

Die rechtlichen Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) seien derzeit noch nicht absehbar. In sechs Monaten müsse die Schweiz dem Ministerkomitee des Europarats mitteilen, wie sie das Urteil umzusetzen gedenkt, hält das BJ fest.

Das Komitee prüft die Umsetzung der endgültigen Urteile. Die Schweiz müsse die Konsequenzen im Fall Perinçek «beseitigen» und auch Massnahmen ergreifen, um gleichartigen Verletzungen der Meinungsäusserungsfreiheit vorzubeugen.Das Bundesamt betonte dabei, dass die Entschädigungsforderungen vom türkischen Nationalisten Dogu Perinçek vom EGMR abgelehnt worden seien. Die Feststellung der Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit ist laut dem Gerichtshof eine ausreichende Wiedergutmachung.

Der Gerichtshof in Strassburg sieht die Würde der damaligen Opfer und der armenischen Identität heute durch Artikel 8 der Menschenrechtskonvention geschützt. Der Artikel statuiert ein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Grosse Kammer musste die Meinungsäusserungsfreiheit und den Artikel 8 der Konvention miteinander in Einklang bringen.

Wie bereits die Vorinstanz hält sie fest, dass es in einer demokratischen Gesellschaft nicht notwendig sei, Perinçek wegen seinen Äusserungen zu verurteilen, um die Rechte der Armenier schützen zu können.

Die Beurteilung der Massaker an den Armeniern durch Perinçek steht gemäss dem Strassburger Gericht im Zusammenhang mit einer Frage öffentlichen Interesses. Seine Äusserungen seien nicht als Aufruf zu Hass oder Intoleranz zu werten.

Andere Sicht der Schweiz

Der Ultranationalist und Präsident der türkischen Arbeiterpartei Dogu Perinçek hatte 2005 an drei öffentlichen Veranstaltungen in der Schweiz den Genozid an den Armeniern im Jahr 1915 geleugnet.

Das Lausanner Strafgericht verurteilte ihn im März 2007 aus diesem Grund wegen Rassendiskriminierung gemäss Artikel 261bis des Strafgesetzbuchs. Gemäss Gericht basierten Perinçeks Reden auf einer rassistischen Grundlage, die nicht mit den historischen Fakten vereinbar sei.

Das Urteil wurde von allen Instanzen bis hinauf zum Bundesgericht bestätigt. Im Dezember 2013 stiess es der EGMR jedoch um: Die Schweiz wurde wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit verurteilt.

Der EGMR hielt in seinem Urteil fest, dass man in einer demokratischen Gesellschaft über sensible Fragen debattieren können müsse, auch wenn dies nicht allen genehm sei. Zur juristischen Qualifikation des Genozids äusserte sich das Gericht nicht.

Auf Gesuch der Schweiz wurde der Fall nun auch von der Grossen Kammer des EGMR behandelt. Die Anhörung fand im Januar statt. Dabei wurden neben Perinçek und Vertretern von Armenien und der Schweiz verschiedene Nichtregierungsorganisationen angehört. (Urteils-Nummer 27510/08) (sda)

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Roger Gruber
15.10.2015 12:45registriert Februar 2015
Ich verstehe es nicht. Der Genozid an Christen darf verleugnet werden, weil das unter Meinungsfreiheit fällt. Der Genozid an Juden darf nicht geleugnet werden, weil das diskriminierend ist und deshalb nicht unter Meinungsfreiheit fällt. Kann mir das jemand erklären?
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Hierundjetzt
15.10.2015 12:35registriert Mai 2015
Dann fällt somit Antisemitismus neu unter Meinungsfreiheit? Aha. Selten doofes Urteil. Achsoo Türkei leugnet Sachverhalt, westliche Länder folgen der bizarren Argumentation ergo unbewiesen ergo Meinungsfreiheit. Spitzfindiger gehts glaubs nicht mehr. Geht mal an die frische Luft!
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Sylvan Coron
15.10.2015 12:14registriert September 2014
Perfektes Timing für die SVP.
Ich sehe schon die Schlagzeilen.
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