Das Schweizer Stimmvolk hat 2023 entschieden, dass wir das Klimaziel Netto-Null bis 2050 erreichen müssen. Damit das gelingen kann, müssen Bevölkerung und Wirtschaft zunehmend von fossilen Energien wegkommen und auf Strom umstellen. Die Konsequenz davon: In Zukunft wird unser Land noch mehr Strom brauchen als heute. Dabei können wir unseren Strombedarf bereits heute nicht selbst decken.
Besonders in den Wintermonaten ist die Schweiz auf Strom aus dem Ausland angewiesen. Der Krieg in der Ukraine hat jedoch gezeigt: Diese Abhängigkeit kann zu Stromengpässen führen. Der Bund sieht darin eine der grössten Gefahren für die Schweiz und fürchtet grosse wirtschaftliche Schäden bei einer Unterversorgung.
Der Bundesrat und das Parlament haben deshalb in der Herbstsession 2023 das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» ausgearbeitet. Gegen die Vorlage haben Umwelt- und Landschaftsschützer allerdings erfolgreich das Referendum ergriffen. Deshalb kommt sie am 9. Juni vors Volk.
Mit dem Gesetz will der Bund in erster Linie dafür sorgen, dass die Schweiz ihren Strom selbst produzieren kann. Und zwar so gut wie möglich aus erneuerbaren Energien. Dafür setzt er sich im Gesetz verbindliche Ausbauziele. Bis 2035 sollen so in der Schweiz pro Jahr mindestens 35 Milliarden Kilowattstunden aus Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie produziert werden.
Neubauten mit einer Grundfläche von über 300 Quadratmetern müssten zwingend eine Photovoltaikanlage einbauen. Ausserdem soll es eine einheitliche neue Minimalvergütung für die Einspeisung von kleinen Solaranlagen geben. Durch lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) soll man neuerdings auch auf kommunaler Ebene Strom vermarkten können.
Für neue Anlagen, die besonders viel Strom erzeugen können, definiert der Bund den Begriff «Projekte von nationalem Interesse». Dafür sollen Gebiete definiert werden, die für Grossanlagen besonders geeignet sind. Dort soll deren Bau von erleichterten Planungsbedingungen profitieren. Zudem sind im Gesetz 16 Wasserkraftprojekte definiert, deren Bau besonders erleichtert werden soll. Bei den meisten davon würde die bestehende Staumauer erhöht werden. Drei Wasserkraftprojekte wären Neubauten.
Das Gesetz enthält zudem Massnahmen, die unsere Energieeffizienz erhöhen sollen. Das heisst zum Beispiel: Stromlieferanten wären dazu verpflichtet, private Haushalte und Gewerbetreiber darüber aufzuklären, wie sie mehr Strom sparen. Bei Letzteren etwa, indem sie sie bei der Installation von stromsparenden Anlagen unterstützen.
Das wäre neu unter gewissen Umständen erlaubt, ja.
Seit 2018 gilt ein absolutes Bauverbot in Biotopen von nationaler Bedeutung sowie in gewissen Wasser- und Zugvogelreservaten. Der Bau von Stromanlagen wäre mit dem neuen Stromgesetz neu erlaubt. Allerdings nur, sofern ein Projekt von «nationalem Interesse» und dessen Umsetzung «zur Verbesserung der ökologischen Situation» beiträgt. Zudem dürften neu auch ohne Ausnahmen in Gletschervorfeldern Stromanlagen erbaut werden.
Trotz dieser Abstriche sprechen sich sämtliche grosse Umwelt- und Tierschutzorganisationen für das Gesetz aus.
Das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» geniesst breite Unterstützung. Im Präsidium der Befürworter finden sich Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien. Zudem stehen auch verschiedene Umwelt-, Energie- und Wirtschaftsverbände hinter dem Gesetz.
Sie sind davon überzeugt, dass das Gesetz genau das erreichen kann, was sein Name verspricht: eine sichere Stromversorgung der Schweiz mit erneuerbaren Energien. Und das, weil die Schweiz so nicht mehr auf Strom aus dem Ausland angewiesen wäre.
Die neue SVP-Parteileitung um Marcel Dettling hat die Nein-Parole beschlossen und schiesst somit gegen ihren eigenen Bundesrat, Energieminister Albert Rösti. Auch die FDP Aargau hat sich gegen die Parole der Mutterpartei gestellt.
Die Gegner befürchten, dass gerade der spezielle Status der «Projekte von nationalem Interesse» die Autonomie der Gemeinden schwächt. Ausserdem sehen viele im Bau von Windparks eine Verschandelung des Landschaftsbilds.
Das Referendum kam jedoch vor allem wegen der Umweltschutzorganisation «Fondation Franz Weber» zustande. Diese argumentiert, dass das Gesetz dem Naturschutz zweite Priorität gebe und dadurch eine rote Linie überschritten sei. Auch kritisiert sie, dass Windparks und Co unsere Landschaft verschandeln würden.
PV auf allen Dächern, wo es Sinn macht, find ich gut.
Windgeneratoren: hm... Denke das wird noch ein sehr steiniger Weg werden.
Möchte aber auch anbringen, dass der temporale Überstrom für das Wiederauffüllen der Stauseen benutzt werden 'muss' und nicht ins Ausland billigst verhökert werden darf .